Stillegung und Abbau aller fünf Kernkraftwerke
Die EnBW-Tochter Kernkraft GmbH (EnKK) hat beim Stuttgarter Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Genehmigungen für Stilllegung und Abbau der AKWe Philippsburg 2 und Neckarwestheim II beantragt. Mit diesen Anträgen sind jetzt alle fünf Kernkraftwerke des baden-württembergischen Energieversorgers im formalen Rückbauprozess.
In einer Pressemitteilung hieß es dazu: „Die EnBW reicht die Anträge schon zu diesem frühen Zeitpunkt ein, weil dadurch die Chance besteht, bereits zum Zeitpunkt der Abschaltung der Anlagen jeweils im Besitz einer Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) zu sein und unmittelbar mit dem Rückbau der Anlagen beginnen zu können. In der Vergangenheit haben vergleichbare Genehmigungsverfahren drei bis vier Jahre gedauert. Laut Atomgesetz darf die EnBW mit KKP 2 noch maximal bis Ende 2019 Strom produzieren, mit GKN II maximal bis Ende 2022. Beide Anlagen zusammen decken derzeit etwa ein Drittel des Strombedarfs in Baden-Württemberg.“
„Der heutige Tag ist ein weiterer Meilenstein bei der Umsetzung unserer Rückbaustrategie“, erklärte EnKK-Chef Jörg Michels. „Fünf Jahre nach der Energiewende im Jahr 2011 sind nun alle fünf Kernkraftwerke der EnBW formal in den Rückbauprozess eingebunden. Damit unterstreichen wir, dass wir es mit der konsequenten Umsetzung der Energiewende ernst meinen und Klarheit für alle Beteiligten schaffen.“
In Obrigheim ist die Demontage des dortigen AKW bereits weit vorangeschritten. Der Beginn des Rückbaus der abgeschalteten Blöcke Philippsburg 1 (KKP 1) und Neckarwestheim I (GKN I) rückt näher, denn die erforderlichen Genehmigungen werden im Laufe des 2. Halbjahrs 2016 erwartet.
Erste Öffentlichkeitsbeteiligung bereits abgeschlossen
Zum Rückbau von KKP 2 und GKN II hat die EnBW bereits laut eigenen Angaben vor der Antragstellung eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zwischen November 2015 und Februar 2016 habe man hierfür auf mehreren Wegen Informationen für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt und sei mit interessierten Bürgern bei öffentlichen Veranstaltungen in den Dialog getreten. Hinweise aus der Bevölkerung, die für die Antragstellung relevant gewesen seien, habe „die EnBW betrachtet“. Dokumentationen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung sind auf den Standortseiten der EnBW-Website zu finden (www.enbw.com/philippsburg bzw. www.enbw.com/neckarwestheim).
Die nun eingereichten Anträge beschreiben die Vorgehensweise bei der Stilllegung und beim gesamten Abbau von KKP 2 und GKN II. Damit ist der gesamte Genehmigungsumfang, der für den Abbau der Anlagen bis zur Entlassung aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes nötig ist, in jeweils einem einzigen Antragsverfahren enthalten. „Wir nutzen unsere Erfahrungen aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Obrigheim und aus den weit vorangeschrittenen Antragsverfahren für den Rückbau von KKP 1 und GKN I bei der Ausarbeitung der aktuellen Anträge“, erläutert Jörg Michels. „Dadurch hoffen wir, den gesellschaftlichen Auftrag zum Rückbau der Anlagen auch auf formaler Ebene so effizient und zügig wie möglich umsetzen zu können.“
Im weiteren Verlauf der Genehmigungsverfahren wird das Umweltministerium die Öffentlichkeit nochmals beteiligen und beispielsweise Antragsunterlagen öffentlich auslegen. Zur Prüfung der möglichen Umweltauswirkungen des Rückbaus von KKP 2 und GKN II wird die EnBW jeweils eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung durchführen und veröffentlichen. Auf Grundlage dieser Untersuchung werden die Genehmigungsbehörde und von ihr hinzugezogene unabhängige Gutachter jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen.
In Bau befindliche Rückbau-Infrastruktur wird auch für KKP 2 und GKN II genutzt
Für den Rückbau der Anlagen in Philippsburg und Neckarwestheim – also auch für KKP 2 und GKN II – kämen die Infrastruktureinrichtungen zum Einsatz, welche die EnBW seit Februar 2016 an beiden Standorten errichte. Die Reststoffbearbeitungszentren (RBZ) und Standort-Abfalllager (SAL) ermöglichten einen zügigen und effizienten Rückbau. Durch die Bearbeitung der Stoffe aus dem Rückbau werde das Volumen radioaktiver Abfälle auf ein Minimum reduziert.
Die EnBW geht davon aus, dass nach der Reststoffbearbeitung voraussichtlich nur noch etwa 1 Prozent der gesamten Abbaumasse als radioaktiver Abfall einzustufen sein wird. Gleichzeitig erhöhe sich durch die Bearbeitung der Anteil der Reststoffe, die wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden können. Ein weiterer Vorteil der Reststoffbearbeitungszentren ist, dass möglichst wenige Rückbau-bedingte Transporte stattfinden würden. Die Auswirkungen von RBZ und SAL auf die Umwelt seien umfangreich geprüft worden. Untersuchungen hierzu seien sowohl von der EnBW als auch – im Auftrag des Umweltministeriums – vom Öko-Institut durchgeführt worden. Als Schlussfolgerung habe das Öko-Institut festgestellt, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten seien.
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