Hendricks: „Elektrogeräte entsorgen wird einfacher und bringt mehr Umweltschutz“ – DUH kritisch
Der Handel muss ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte ab 25.07.2016 zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einer Medienmitteilung: “Elektrogeräte zu entsorgen, wird jetzt einfacher, umweltfreundlicher und größtenteils kostenlos. Es wird wesentlich mehr Sammelstellen als bisher geben, auch der Onlinehandel muss die Rücknahme organisieren. Damit schaffen wir jetzt eine Sammelstruktur, mit der wir mehr Elektrogeräte hochwertig recyceln lassen können. Das verringert Abfälle, spart Rohstoffe und Energie.“ Das neue Elektrogerätegesetz führt zudem strengere Regeln für den Export alter Geräte ein.
Die Grundregeln für die Rücknahmepflicht: Zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten sind alle großen Händler verpflichtet, die auf mehr als 400 m² Elektrogeräte verkaufen. Beim Onlinehandel wird entsprechend die Versand-und Lagerfläche zu Grunde gelegt. Große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Fernseher müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Gerät neu gekauft wird. Kleinere Geräte wie Rasierer, elektronische Zahnbürsten und Mobiltelefone (Geräte, die in keiner Abmessung länger als 25 cm sind) müssen immer, auch ohne Neukauf, kostenlos zurückgegeben werden können.
Zudem enthält das Gesetz Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektro-Altgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, wirksam verhindert werden sollen. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs ist es zum Beispiel dem Zoll besser möglich, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Der Exporteur muss anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch kann auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser vollzogen werden.
Das am 24.10.2015 in Kraft getretene ElektroG setzt die im Jahr 2012 neu gefasste Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte um und legt Anforderungen an die Erfassung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für die unterschiedlichen Akteure fest.
Deutsche Umwelthilfe: neue Regelung verbraucherunfreundlich und wirkungslos
Die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung gilt nicht für den Großteil des Handels. Eine Umfrage der DUH macht deutlich: die Händler sind mangelhaft auf die Rücknahme vorbereitet. Alle Vertreiber müssen zur Rücknahme verpflichtet werden und verbraucherfreundlich informieren. Eine Medienmitteilung der DUH.
In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft. Jedoch werden nur 40 Prozent ordnungsgemäß gesammelt. Das ist ein großes Problem, weil Elektrogeräte Schadstoffe, wie Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, die umweltgerecht behandelt werden müssten und bei einer falschen Entsorgung im Restmüll wertvolle Rohstoffe für ein Recycling verloren gehen. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist aber die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung des Handels nicht geeignet, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Durch Ausnahmeregelungen muss kaum ein Händler Geräte tatsächlich zurücknehmen, und Informationspflichten sind unklar. Außerdem kann sich der Onlinehandel durch praxisuntaugliche Rücksendeangebote aus der Verantwortung stehlen.
„Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Elektrogesetz nicht verbraucherfreundlicher. Bürger können Geräte im Handel nur zurückgeben, wenn ein Händler auf mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkauft. Abgesehen davon, dass diese Fläche viel zu groß ist, muss zukünftig der Kunde mit einem Maßband die Elektrogeräte-Verkaufsfläche ausmessen, um zu wissen ob er hier Altgeräte abgeben kann. Es ist absurd: Discounter wie Lidl und Aldi, die Elektrogeräte massenhaft als Aktionsware verkaufen, werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Nach unseren Recherchen werden Kunden in den meisten Geschäften ihre Elektro-Altgeräte nicht abgeben können“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH fordert die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot einbezieht.
Ungeklärt bleibt auch, in welcher Weise Händler Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte aufklären sollen. Weil der Handel die wichtigen Informationspflichten in der Praxis gerne vernachlässigt, leistet das neue Elektrogesetz solchen Entwicklungen Vorschub. Die DUH fordert deshalb einheitliche Vorgaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung von Informationsschildern.
Eine aktuelle Umfrage der DUH unter stationären Vertreibern und Online-Händlern hat ergeben, dass diese trotz einer neunmonatigen Übergangsfrist kaum auf die Rücknahme von Elektroaltgeräten vorbereitet sind. Verbraucherfreundliche Informationen über Sammelmöglichkeiten und eine flächendeckende Rücknahme in zumutbarer Entfernung wird es zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben.
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