Bundes-Gesetze zu schwach
Weil ihnen das Klimaschutzkonzept der Regierung nicht reicht, schritten Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein selbst zur Tat und verabschiedeten auf Landesebene eigene verschärfte Gesetze zum Schutz der Umwelt. Sie wollen den Treibhausgasemissionen damit entschiedener den Kampf ansagen, als es die Gesetzgebung des Bundes möglich macht.
So will die Kieler Landesregierung den Klimaschutz in einem eigenen Gesetz verankern. Das Kabinett beschloss am 05.07.2016 den Entwurf für ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz als „klares Signal, dass Schleswig-Holstein dem Klimaschutz Vorfahrt einräumt“, so Energiewendeminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). „Klimaschutz braucht Klarheit und Kontinuität. Wir verpflichten uns auf ehrgeizige und langfristige Ziele. Um sie zu erreichen ist klar: Wir müssen die Treibhausgasemissionen mindern und dafür den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strom- und im Wärmebereich konsequent vorantreiben“.
Er betonte „Das Klimaabkommen von Paris ist für uns ein Handlungsauftrag, der mit Leben gefüllt werden muss und kein Abwarten duldet. Wir brauchen hier Kontinuität. Klimaschutz wird nur funktionieren, wenn er langfristig angelegt ist. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür die Grundlage“. Habeck bedauerte zugleich, dass die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode kein eigenes Klimaschutzgesetz vorlegen will und dass der Klimaschutzplan der Bundesumweltministerin offenbar in der Ressortabstimmung versauere: „Die Lippenbekenntnisse der Bundesregierung in Paris nützen dem Weltklima erst mal nichts. Solange das so ist, muss der Klimaschutz allein aus den Ländern vorangetrieben werden“.
[note Zentrale Klimaschutzziele
Mit dem Klimaschutzgesetz will die Landesregierung zentrale Klimaschutzziele für das Land festschreiben. So sollen die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Jahr 1990 bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gesenkt werden; dabei wird der obere Rand des Korridors angestrebt. Bislang hat Schleswig-Holstein nach Angaben des Statistikamtes Nord die Treibhausgase um 25 Prozent verringert (Daten für das Jahr 2014). Eine wesentliche Änderung am Gesetzesentwurf im Vergleich zu der ersten Befassung des Kabinetts im Dezember 2015 betrifft den Ausbau der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Nunmehr sollen als Ziel gemäß Gesetzentwurf mindestens 37 TWh Strom aus Erneuerbaren Energien für 2025 festgeschrieben werden statt der bisher vorgesehenen 300 Prozent des rechnerischen Stromverbrauches. Über das Gesetz hinaus peilt die Landesregierung bis 2030 aber 44 TWh an.]
Baden-Württemberg Vorreiter
Als Vorreiter sieht sich laut einer Pressemitteilung verständlicherweise Baden-Württemberg mit dem ersten grünen MP Winfried Kretschmann: Schon 2013 hat man in Stuttgart eine gesetzlich vorgeschriebene Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 25 Prozent bis 2020 und 90 Prozent bis 2050 beschlossen. Das ist auch nötig, denn die süddeutsche Industrieregion stößt jedes Jahr massenhaft [[CO2]] aus. „Wir müssen als führendes Industrieland unserer besonderen Verantwortung für das Klima gerecht werden“, so die Erklärung. „Denn rein rechnerisch ist jeder Einzelne im Land für sieben Tonnen [[CO2]]-Ausstoß im Jahr verantwortlich – das ist fast doppelt so viel wie der weltweite Durchschnitt. Das will die Landesregierung ändern. Wir wollen beweisen, dass eine hochentwickelte Industrieregion wie Baden-Württemberg ambitionierten Klimaschutz betreiben und gleichzeitig wirtschaftlich erfolgreich sein kann.“ Kretschmann ist davon überzeugt, dass Umwelt- und Klimaschutztechnologien oder ressourcensparende Maschinen und Produkte Made in Baden-Württemberg Chancen auf weltweiten Märkten haben und damit für Wirtschaftswachstum sorgen.
Folgt: Grün-schwarze Klimapolitik