Bundesnetzagentur: Einsätze verdreifacht
Nach dem „3. Quartalsbericht 2015 der Bundesnetzagentur zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen“ haben sich die Redispatcheinsätze im Vergleich zu 2014 mehr als verdreifacht. Die von Netzbetreibern bei der Behörde gemeldeten Entschädigungsansprüche werden auf 478 Millionen Euro geschätzt – fast 295 mehr als 2014.
Redispatchkosten fallen an, wenn zur Stabilisierung des Netzes, etwa aufgrund der stark fluktuierenden Einspeisungen aus PV- und Windkraftanlagen, die Einspeisung aus unter Vertrag stehenden Kraftwerken gedrosselt oder erhöht wird. Die Zahl der Redispatcheinsätze sei im vergangenen Jahr von 5.197 Gigawattstunden 2014 auf 16.000 GWh gestiegen. Die anfallenden Kosten lägen nach ersten Schätzungen der Übertragungsnetzbetreiber bei etwa 402,5 Millionen Euro. 2014 seien es noch 185,4 Millionen Euro gewesen. Aus den Auflistungen geht hervor, dass allein im vierten Quartal 2015 Redispatchkosten von 158,9 Millionen Euro angefallen sind, die vor allem auf die hohe Einspeisung von Windkraftanlagen in Norddeutschland zurückzuführen waren.
[note Aus dem Bericht: „Der Wandel der Erzeugungslandschaft stellt hohe Anforderungen an die Stromnetze. Dieser Wandel ist im Jahr 2015 zum einen geprägt durch die Veränderung des konventionellen Kraftwerksparks. Im Norden sind neue konventionelle Kraftwerke ans Netz (Kraftwerke Moorburg und Wilhelmshaven) und gleichzeitig im Süden Kapazitäten vom Netz (AKW Grafenrheinfeld) gegangen. Der notwendige Netzausbau berücksichtigt diese Verlagerung, damit der erzeugte Strom auch zum Verbraucher gelangt. Jedoch kann er mit dem Wandel der Erzeugungslandschaft noch nicht Schritt halten. Darüber hinaus stellt der Ausbau von Wind an Land oberhalb des gesetzlich vorgesehenen Ausbaupfades mit circa einem Gigawatt im Gesamtjahr 2015 erhöhte Anforderungen an die Netzbetreiber.
Zusätzlich führen aufgrund der inzwischen großen Anzahl Erneuerbarer-Energien-Anlagen Wettereffekte wie Sturmtiefs oder lang anhaltende Sonneneinstrahlung zu hohen Einspeisespitzen aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Es gibt verschiedene Maßnahmen:
- Redispatch: Drosselung und Erhöhung der Stromeinspeisung von Kraftwerken nach vertraglicher Vereinbarung oder einem gesetzlichen Schuldverhältnis mit dem Netzbetreiber unter Ersatz der Kosten
- Reservekraftwerke: Einsatz von Kraftwerken zur Beschaffung noch fehlender Redispatchleistung aus der Netzreserve nach vertraglicher Vereinbarung unter Ersatz der Kosten
- Einspeisemanagement: Abregelung von Stromeinspeisung aus Erneuerbaren Energien- und KWK-Anlagen auf Verlangen des Netzbetreibers mit Entschädigung
- Anpassungsmaßnahmen: Anpassungen von Stromeinspeisungen und/ oder Stromentnahmen auf Verlangen des Netzbetreibers wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, ohne Entschädigung.
Diese sog. Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen werden von den Netzbetreibern an die Bundesnetzagentur gemeldet. Die bisherige jährliche Erfassung war angesichts der drastischen Zunahme von Netz- und Sicherheitseingriffen nicht mehr ausreichend. Die Bundesnetzagentur hat sich daher entschlossen, ihre Erkenntnisse regelmäßig zu veröffentlichen.“]
Einsatz Reservekraftwerke: Insgesamt wurden laut Bundesnetzagentur 2015 an 39 Tagen Netzreserveabrufe mit durchschnittlich 1.193 MW und einer Gesamtarbeit von ca. 548 GWh getätigt.
Einspeisemanagement: In der Gesamtjahresbetrachtung für das Jahr 2015 liegt die Summe der Ausfallarbeit bei ca. 4.722 GWh und hat sich damit fast verdreifacht (2014: 1.581 GWh). Die von den Netzbetreibern der Bundesnetzagentur gemeldeten geschätzten Entschädigungsansprüche 2015 belaufen sich auf 478 Mio. Euro. Damit sind die geschätzten Entschädigungsansprüche für 2015 um fast 295 Mio. Euro gegenüber der eigenen Hochrechnung der Bundesnetzagentur für das Jahr 2014 gestiegen.
Anpassungsmaßnahmen: Im Gesamtjahr 2015 haben insgesamt sechs Verteilnetz- und ein Übertragungsnetzbetreiber Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei kam es zu Anpassungen von Stromeinspeisungen und –abnahmen in Höhe von rund 26,5 GWh
Der Bericht der Bundesnetzagentur enthält auch die Verteilung der Einspeisemanagement-Maßnahmen auf die verschiedenen Erneuerbaren. 87 Prozent der Ausfallarbeit hätten demnach Windkraftanlagen an Land betroffen. Die geschätzten Entschädigungsansprüche hätten sich hier auf mehr als 363,3 Millionen Euro belaufen, was 76 Prozent der Gesamtsumme entspreche. Auf Photovoltaik-Anlagen seien 4,8 Prozent der Ausfallarbeit im vergangenen Jahr entfallen. Die geschätzten Ansprüche der Anlagenbetreiber hätten sich auf 49,3 Millionen Euro oder 10,3 Prozent der Gesamtsumme belaufen. Die regionale Verteilung der Abregelung von Erneuerbaren-Anlagen zeigt zudem, dass vor allem Betreiber in den nördlichen Bundesländern davon betroffen waren. (nach: Sandra Enkhardt in pv magazine)
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