Kommunen sollen eigenständig über Wertstofftonne entscheiden
Hauptziel des Gesetzes sei es, wesentlich mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Verpackungshersteller sollten stärker dazu angehalten werden, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu berücksichtigen. Die getrennte Sammlung von Abfällen solle noch effizienter und einfacher werden.
Nachdem eine Einigung mit den Ländern auf das ursprünglich geplante Wertstoffgesetz nicht möglich gewesen sei, konzentriere sich das Verpackungsgesetz auf die erforderliche ökologische Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung. In den kommenden Wochen könnten die Verbände zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Mit dem Verpackungsgesetz haben wir einen tragfähigen Kompromiss gefunden. Wir wollen deutlich mehr Haushaltsabfälle recyceln und unnötige Abfälle vermeiden. Dazu erhöhen wir die Recyclingquoten, zum Beispiel für Kunststoffe. Die Lizenzentgelte der dualen Systeme werden an Nachhaltigkeitskriterien gebunden. Über die Einführung von Wertstofftonnen soll nun vor Ort in den Städten und Gemeinden entschieden werden.“
Die gemeinsame Erfassung von Verpackungs- und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall werde durch das Verpackungsgesetz weiter erleichtert und gefördert. Die von den Koalitionsfraktionen und dem BMUB ursprünglich vorgesehene Erweiterung der Produktverantwortung auf die sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie Spielzeuge, Bratpfannen oder andere Haushaltswaren, sei jedoch nicht konsensfähig gewesen.
Nach dem Verpackungsgesetz könne nunmehr die Kommune entscheiden, ob sie mit den dualen Systemen vereinbart, diese Abfälle mit zu erfassen. Zahlreiche Kommunen in Deutschland hätten die Wertstofftonne bereits gemeinsam mit den dualen Systemen eingeführt und damit Erfahrungen gesammelt. Mit dem neuen Verpackungsgesetz werde die dauerhafte Einführung solcher Wertstofftonnen gefördert.
Wie die Sammlung vor Ort durchgeführt werde, bestimmten die Kommunen. Sie entschieden zum Beispiel darüber, ob in Tonnen oder in Säcken gesammelt sowie wann und wie oft abgeholt werde. Damit könnten Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden.
Das Gesetz schreibe zudem deutlich höhere Recyclingquoten für Verpackungen vor, die in den dualen Systemen lizenziert und erfasst würden. Bei den Lizenzentgelten müsse zudem die Recyclingfähigkeit stärker berücksichtigt werden.
Die Abfallentsorgung werde weiterhin im Wettbewerb erfolgen. Das werde auch zukünftig für Effizienz und – im Interesse der Verbraucher – für niedrige Kosten sorgen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, werde eine zentrale Stelle eingerichtet, die die produktverantwortlichen Hersteller und Vertreiber finanzieren. Sie diene als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.
In den kommenden Wochen würden die Verbände zu dem Gesetzentwurf angehört. Danach werde die Bundesumweltministerin den Gesetzentwurf dem Bundeskabinett vorlegen. Nach der Entscheidung des Kabinetts könne er dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet werden.
->Quelle: bmub.bund.de