Netzintegration von Anlagen effektiv fördern
Die Konzepte der Bundesregierung zur Umsetzung der Energiewende seien zu eindimensional gedacht und reizten keine Innovationen an, so Hans-Josef Fell. In der letzten Novellierung des EEG habe der Fokus auf der schlichten Umstellung von der – bislang sehr erfolgreichen – administrativ festgelegten Einspeisevergütung auf das Ausschreibungsverfahren gelegen. Zum einen betrachte die Bundesregierung damit zu starr nur die einzelnen Erzeugungstechnologien und verhindere damit zum anderen jegliche Entwicklung für dringend nötige innovative Kombi-Anlagenkonzepte. Dabei sei das zentrale Argument der Bundesregierung für die EEG-Novelle gewesen, der Netzausbau und die Netzintegration könne nicht mit dem Zubau der Erneuerbaren Energien Schritt halten.
Vorschlag für Kombikraftwerksvergütung von 10 ct/kWh
Fell: „Die Regierungsfraktionen selbst haben nach der Abstimmung für das EEG im Juli bemängelt, dass das EEG keine Anreize für mehr Netzintegration schaffe. Aber warum haben die Abgeordneten dann nicht hierfür den Rahmen geschaffen?“ Deshalb schlägt er vor, eine feste Kombikraftwerksvergütung von 10 ct/kWh über 20 Jahre einzuführen. Das werde Kombikonzepte befördern, und Investitionen in einen intelligenten Mix anregen. Fell will die Vergütung für Anlageninvestitionen gewähren, „die mit einem selbst zu bestimmenden Mix aus Erzeugungsanlagen und Speichern ganzjährig und viertelstundengenau die komplette Stromnachfrage vor Ort abdecken. Diese Kombikraftwerke würden erheblich zur Reduzierung von Netzausbaukosten als auch den Energiewendekosten insgesamt beitragen“.
Damit solche Kombikraftwerke ihre Stärken ausspielen könnten wäre in Fells Augen entscheidend, dass der Eigenverbrauch von der EEG-Umlage befreit würde, wenn der Eigenverbrauch vollständig ganzjährig und viertelstundengenau realisierbar ist – Ausnahme kurzfristige technische Ausfälle. Auf diese Weise könnten sich Energiewaben bilden, welche die Energiewende eigenständig vor Ort umsetzen und damit das Gesamtsystem stützen.
Ferner könnten Betreiber von Kombikraftwerken ihren Strom an örtliche und regionale Kunden verkaufen. Auch hierbei wäre die Voraussetzung, dass die vollständige Versorgung der Kunden mit Erneuerbaren Energien nach gemessenem Lastprofil der Kunden, ganzjährig, viertelstundengenau organisiert wird. Der so vertriebene Strom wäre daher auch von der EEG-Umlage befreit.
Eine Kombikraftwerksvergütung könnte den Netzausbau erheblich reduzieren und damit vor allem die Netzgebühren senken. Außerdem würden die EEG-Kosten gesenkt, weil Bestandsanlagen mit höherer Vergütung vorzeitig in die Kombikraftwerksvergütung wechseln könnten. Zu guter Letzt könnten Stadtwerke, Energiegemeinschaften und regionale Versorger ihre Geschäftstätigkeiten ausweiten und die kommunale Wertschöpfung erhöhen.
Eckpunkte für eine Kombikraftwerksvergütung haben ausgewählte Bundestagsabgeordnete der Regierungsfraktionen während der Verhandlungen zum letzten EEG von Fell schriftlich erhalten, aber leider nicht umgesetzt.
Innovationsausschreibungen im EEG 2017 mit inhärenten Fehler
Laut Fell geht „die auf den letzten Metern der EEG-Novelle ergänzte Verordnungsermächtigung für Innovationsausschreibungen ab 2018 zwar in die richtige Richtung, macht aber einen schwerwiegenden Fehler: Das Ausschreibungsverfahren verhindert aufgrund des Kostendrucks jegliche Innovation und Investitionen in Forschung und Entwicklung“.
Ferner gerieten durch das Ausschreibungsverfahren seriöse Unternehmen in eine dramatische Abwärtsspirale, weil sie sich beim Gebotspreis immer weiter unterbieten müssten, um einen Zuschlag zu erhalten. Der Zuschlagspreis bei PV-Freiflächenanlagen sei in den letzten 18 Monaten von 9,17 ct/kWh auf 7,23 ct/kWh gefallen. Zu befürchten sei, dass nicht alle Projekte mit Zuschlag tatsächlich realisiert würden und Deutschland dramatisch seine Ausbauziele verfehle. Die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage von Dr. Valerie Wilms MdB unterstreiche die Entwicklung: Gerade einmal 26% der in der ersten Ausschreibungsrunde vom April 2014 bezuschlagten Projekte sei bislang realisiert worden.
Hans-Josef Fell war von 1998 bis 2013 Mitglied der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, u.a. Sprecher für Energiepolitik und Berichterstatter für Technikfolgenabschätzung, Mitautor des EEG. Der mit zahlreichen Preisen Ausgezeichnete ist Präsident der Energy Watch Group.
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