Keine neuen Gesetze nötig – erhöhte Akzeptanz
Der rechtliche Rahmen für ein untertägiges PSW wurde mit dem Ergebnis bewertet, dass sich im Grundsatz kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergab. Die Anlage könnte aller Voraussicht nach in der Kombination Bergrecht und Wasserrecht auf Basis des bestehenden Rechtsrahmens genehmigt werden. Bedeutend ist dabei u.a. der Bergbauabschluss mit eigener vorlaufender Planfeststellung. Die dazu erforderlichen Abläufe sind weiter zu vertiefen. Die bestehenden Kompetenzen der obersten Bergbehörde könnten dabei zielführend eingebunden werden. Dies gilt ebenso für die Betriebsperspektive eines USPW.
Mittels einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage wurde tendenziell eine erhöhte grundsätzliche Akzeptanz für eine derartige Gestaltung der Bergbaufolge ermittelt. Dies ist ausdrücklich hervorzuheben, da dies in klassischen PSW-Projekten oftmals nicht der Fall ist. Als Gründe können u.a. die bereits erschlossenen Standorte und der geringe Landschafts- und Flächenverbrauch angeführt werden. Eine erhöhte Akzeptanz im Vergleich zu konventionellen Energieanlagen ist festzustellen. Dabei wurde beider Bevölkerungsumfrage das geschlossene System gegenüber dem offenen System präferiert. Die Anbindung des UPSW an das Übertragungsnetz kann aufgrund der hohen Netzdichte in NRW über kurze Distanzen erfolgen. Die erforderlichen Übertragungsnetze und -trassen sind insbesondere im Ruhrgebiet vorhanden. Die räumliche Situation zwischen Erzeugern und Verbrauchern ist hinsichtlich der Verluste günstig. Dies wird als Vorteil gewertet.
Weltweit existiert keine derartige Anlage. Die Anlage hätte somit eine weitreichende Sichtbarkeit im Kontext einer aktiven Gestaltung der Bergbaufolge. Das Projekt könnte dabei überwiegend mit Kräften und Partnern aus NRW entwickelt und umgesetzt werden.
Das verbliebene Zeitfenster bis zum Auslaufen des Bergbaus in 2018 sowie der erforderliche Bergbauabschluss im Folgenden bieten heute gute Voraussetzungen für eine Projektierung. Daraus resultieren allerdings auch zeitliche Rahmenbedingungen. Diese Begrenzung des Zeitfensters ist bei weiteren Überlegungen stets zu beachten.
Aber: Derzeit nicht rentabel – regulatorische Rahmenbedingungen ungünstig
Professor André Niemann vom federführenden Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft an der Universität Duisburg-Essen: „Die Ergebnisse stimmen zunächst optimistisch: Der Standort Prosper-Haniel ist von seinen Rahmenbedingungen grundsätzlich technisch und geologisch geeignet, die Akzeptanz von unterirdischen Pumpspeicherkraftwerken ist hoch, die Kosten von UPSW sind mit 600-2.400 €/kW mit oberirdischen Pumpspeicherwerken vergleichbar. Allerdings zeigt die Analyse der Wirtschaftlichkeit auch, dass sich der Bau von unterirdischen sowie oberirdischen Pumpspeicherkraftwerken derzeit nicht lohnt. Zu ungünstig sind die regulatorischen Rahmenbedingungen, die Flexibilitätsoptionen nicht ausreichend wertschätzen. Beispielsweise wird für Stromspeicher ein doppeltes Netzentgelt verlangt.“
„Der Steinkohlenbergbau verfügt über Infrastruktur und das Know-how, die für einen untertägigen Pumpspeicher erforderlich sind. Das Bergwerk Prosper-Haniel bietet dabei den notwendigen Höhenunterschied, um regenerativ erzeugte Energie zu speichern, und das bei minimalem Flächenbedarf übertage“, sagte der RAG-Vorstandsvorsitzende Bernd Tönjes: „So könnte der Steinkohlenbergbau auch nach dem Ende der Förderung im Jahr 2018 einen Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung leisten.“
Folgt: Bundesregierung soll Hemmnisse für UPSW-Bau beseitigen