BEE-Geschäftsführer Hermann Falk kritisiert teils absurde Festlegungen
Falk: „Der Bundesverband Erneuerbare Energie begrüßt, dass nach der Einigung zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission für die Energiebranche insgesamt Planungssicherheit besteht. Nach schwierigen Gesetzgebungsverfahren und Verhandlungen zwischen Bundesregierung und EU-Kommission ist das Umfeld für die gesamte Energiebranche abgesteckt; zu den laufenden Verfahren hatte der BEE im Detail und differenziert kommuniziert. So zementiert die Einigung nun auch Punkte, die einer sauberen und zukunftsorientierten Energieversorgung im Wege stehen. Dazu zählt vor allem der Umgang mit Braunkohlekraftwerksstrom. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum der Einsatz von Strom aus Braunkohlekraftwerken beim Braunkohletagebau weiterhin von der EEG-Umlage ausgenommen bleibt und damit die EEG-Umlage erhöht. Strom aus Erneuerbare Energie-Anlagen, die größer als 10 kW installierter Leistung sind, wird hingegen mit einem Teil der EEG-Umlage belastet. Unsere Rechtsansicht, dass das EEG keine Beihilfe ist, wird durch die Entscheidung der Bundesregierung, vor dem EuGH gegen die Einstufung als Beihilfe in 2. Instanz zu klagen, unterstützt. Die EU-Vorgabe, technologie-indifferente Ausschreibungen einzuführen, sieht der BEE sehr kritisch. Diese Vorgaben laufen einem systemisch sinnvollen Ansatz zuwider. Zudem ist es verwunderlich, dass die EU-Kommission weiterhin bis in die kleinsten Details der Energiepolitik der Mitgliedsstaaten hinein regiert. In Zeiten des Brexits sollte man auch hier ernst nehmen, dass sich sowohl der Präsident der EU-Kommission als auch der Präsident des Europäischen Parlaments gegen die Einmischung der EU-Kommission in politische Detailfragen der Mitgliedsstaaten ausgesprochen haben.“
VKU: „Endlich Planungssicherheit für Stadtwerke“
VKU-Präsident Michael Ebling freut sich: „Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz! Und es ist ein guter Tag für die Stadtwerke, die seit Jahren auf die Klimaschutztechnologie KWK setzen. Sie haben nun endlich Planungssicherheit.“ Seit Januar hatte sich die Bundesregierung um eine Notifizierung des bereits am 01.01.2016 in Kraft getretenen Gesetzes bemüht. Die EU-Kommission hat nun die beihilferechtliche Zuständigkeit der mit dem neuen KWKG erstmals vorgesehenen Bestandsförderung bestätigt. „Die Unsicherheit, die bis zum heutigen Tag über der KWK geschwebt hat, war Gift für deren Entwicklung“, so Ebling. „Ab heute wissen die Unternehmen, die KWK-Anlagen in ihrem Bestand haben, dass die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen weiterhin flankiert wird.“
Mit der Notifizierung geht einher, dass im Bereich des Neubaus von KWK-Anlagen ein Ausschreibungsmodell im Segment von 1 bis 50 MW eingeführt wird. Ebling: „Weil die Kraft-Wärme-Kopplung sehr stark von örtlichen Gegebenheiten abhängt, ist hier ein echter Wettbewerb schwer möglich.“ Der VKU stehe als Ansprechpartner sehr gern zur Verfügung, wenn es darum geht, entsprechende Ausschreibungsmodalitäten zu entwickeln, die den KWK-Ausbau auch tatsächlich ermöglichen. „Die Stadtwerke sind investitionsbereit. Sie brauchen aber die richtigen Rahmenbedingungen, eine klare Konzentration der Förderung auf KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung, um die KWK weiter voranzubringen. Damit können sie ganz erheblich zum Klimaschutz beitragen – auch und gerade im Bereich der Wärmeversorgung.“ Alleine die deutschen Stadtwerke sparen jährlich durch die KWK rund elf Millionen Tonnen [[CO2]] ein.
Hintergrund Kraft-Wärme-Kopplung (s.a. solarify.eu/kraft-waerme-kopplung)
Bei der Stromerzeugung entsteht Wärme, die als Abwärme verloren geht. Diese Abwärme nutzen KWK-Anlagen zum Beispiel für die Wärmversorgung von Gebäuden (Fernwärme). Die KWK nutzt die eingesetzte Energie (zum Beispiel Gas) also doppelt. Damit erreichen diese Anlagen einen Gesamtwirkungsgrad, der doppelt so hoch ist wie bei der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme.
->Quellen: