Gute Nachrichten für Strom- und Gaskunden

Gutachten zu Netzgebühren: Milliarden-Entlastungen für Verbraucher ohne Gefährdung des Netzausbaus möglich

Strommasten nahe Karlsruhe - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Strom- und Gaskunden könnten bald  rund sechs Milliarden Euro an Netzentgelten sparen. Denn laut einem am 06.09.2016 vom bne und LichtBlick veröffentlichten Gutachten sind die von der Bundesnetzagentur festgelegten Garantiezinsen für die Strom- und Gasnetzbetreiber deutlich zu hoch. Das Gutachten von Prof. Thomas Wein vom Institut für Volkswirtschaftslehre an der Universität Lüneburg wurde im Auftrag des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) und des Energie- und IT-Unternehmens LichtBlick SE erstellt. Zum Hintergrund erklärt der bne in seiner Pressemitteilung weiter:

Mit den garantierten Eigenkapitalzinsen wolle der Gesetzgeber Investitionen in die Strom- und Gasnetze anreizen. Energiekunden zahlten diese über die Netzentgelte. Der Zinssatz werde von der Bundesnetzagentur festgelegt. Aktuell liege er bei 9,05 Prozent. Die Behörde strebe nun eine Zinssenkung auf 6,91 Prozent für den Zeitraum von 2019 bis 2023 für Stromnetzbetreiber bzw. von 2018 bis 2022 für Gasnetzbetreiber an.

Laut gemeinsamen Gutachten von Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und LichtBlick bliebe das Netz auch bei einem Garantiezins von 5,04 Prozent für Investoren künftig attraktiv – gerade auch im Vergleich zu anderen Geschäften. Da es sich beim Strom- und Gasnetz um Monopole handle, gelte das Geschäft als risikoarm. „Die Zinssätze für risikoarme bzw. sehr risikoschwache Anlagealternativen sind nahezu auf Null gefallen bzw. sind negativ geworden“, heißt es dazu im Gutachten. Die Bundesnetzagentur habe diesen „Strukturbruch“ seit der Finanzkrise 2008 bei ihren Berechnungen nicht ausreichend berücksichtigt.

„Die Energiewende darf nicht länger als Begründung für sensationelle Profite im Monopolbereich missbraucht werden. Für Energiekunden bedeutet ein Absenken der Zinssätze endlich eine Ersparnis und das in Milliardenhöhe. Für den notwendigen Netzausbau, der auch bei höheren Renditen nicht vorangekommen ist, bliebe dennoch genügend Geld“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.

Zu frühe Festlegung

Unnötige Kosten verursache laut Gutachten vor allem die geplante Festlegung des künftigen Zinssatzes bereits in diesem Herbst. Der Grund: Ein Bestandteil, der Basiszins, ergebe sich aus den durchschnittlichen Renditen für Wertpapiere der vergangenen zehn Jahre. Laut einem Rechtsgutachten der Kanzlei RAUE LLP sei eine Entscheidung bereits in diesem Jahr nicht mit geltendem Recht vereinbar. Angemessen sei eine Festlegung der Zinssätze für Stromnetzbetreiber im Jahr 2018 und für Gasnetzbetreiber im Jahr 2017. Eine spätere Festlegung würde angesichts fallender Marktzinsen auch zu einem niedrigeren Garantiezins für die Netzbetreiber führen.

Schon heute zahle ein Durchschnittshaushalt 247 Euro pro Jahr für das Stromnetz, während aktuell für die vieldiskutierte EEG-Umlage 222 Euro anfielen. „Die Netzentgelte entwickeln sich auch deshalb zum Kostentreiber der Energiewende, weil Konzerne und Stadtwerke für ihre Strom- und Gasleitungen staatlich garantierte Traumrenditen deutlich oberhalb des im Markt üblichen Niveaus kassieren. Das ist skandalös“ so Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick.

Fragwürdig seien laut dem Gutachten von Prof. Wein zudem die Annahmen zum sogenannten Steuerfaktor. Zum einen werde dabei der Solidaritätszuschlag eingerechnet, dessen Fortbestand nach 2019 aber völlig offen ist. Auch die Ertragssteuer werde einberechnet – von dieser Abgabe seien viele Netzbetreiber als Körperschaften des öffentlichen Rechtes jedoch ohnehin befreit. Die Vor-Steuerzinssätze sind demnach zu hoch angesetzt. „Die Bundesnetzagentur muss die Gesetze einhalten und darf keine Geschenke zu Lasten der Strom- und Gaskunden verteilen“, fordert Gero Lücking.

Quersubventionierung verzerrt Wettbewerb

Die hohen Gewinne der Netzbetreiber verzerrten den Wettbewerb im Energiegeschäft. Aufgrund der unzureichenden Trennung der Geschäftsfelder Netz und Vertrieb – sogenanntes „Unbundling“ – könnten integrierte Energieversorger Gewinne aus dem Netzbetrieb für ihre wettbewerblichen Geschäftsbereiche nutzbar machen. „Durch diese Quersubventionierung wird die neue Energiewirtschaft benachteiligt, weil sie ein derartiges Finanzierungsinstrument nicht hat“, betont bne-Geschäftsführer Busch.

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