Deutsche Umwelthilfe erwirkt bahnbrechendes Urteil: Diesel-Fahrverbote unausweichlich
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen wegen Überschreitung der Luftqualitätswerte in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Aktenzeichen 3K 7695/15) in vollem Umfang stattgegeben. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass so schnell wie möglich Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auszusprechen sind. Die rechtlichen Instrumentarien sind nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden: Das Einfahrtverbotszeichen (VZ 251) mit einem Zusatzschild für Dieselfahrzeuge.
Es müsse nun sehr schnell gehen, auf die Einführung einer Blauen Plakette durch den Bundesgesetzgeber könne nicht gewartet werden, so das Gericht. „Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf können sich nach dieser schallenden Ohrfeige nicht länger hinter der Untätigkeit der Bundesregierung verstecken. Wir empfehlen allen übrigen von Dieselabgas belasteten Städten ähnlichen Urteilen zuvorzukommen und Diesel-Fahrverbote zum Schutz der Bevölkerung vorzubereiten“, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
[note Frage und Antwortspiel in der Bundespressekonferenz am 14.09.2016 Mitschrift des BPA): „Ich habe eine Frage, die sich an das Verkehrsministerium und auch an das Umweltministerium richtet. Und zwar greife ich ein Urteil auf, das gestern das Verwaltungsgericht Düsseldorf gefällt hat, in dem es um ein mögliches Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge geht. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Verkehrsminister aufgefordert, eine einheitliche Regelung zu schaffen, um die Luftreinhaltung in den Städten zu verbessern. Die Bezirksregierung spielt damit auf die „Blaue Plakette“ an, deren mögliche Einführung ja umstritten ist. Meine Frage an das Verkehrsministerium lautet: Welche Position nimmt der Minister ein, wenn es darum geht, die Luftqualität in verschiedenen deutschen Städten, in denen seit Jahren die Grenzwerte überschritten werden, zu verbessern?
Friedrich (BMVI): Grundsätzlich kann ich bezüglich der Fahrverbote, die Sie ansprechen, erst einmal sagen, dass es dazu eine Position des Ministers gibt, die wir auch am Wochenende schon kommuniziert haben. Ich kann sie gerne wiederholen: „Fahrverbote sind und bleiben ein falscher politischer Ansatz. Es ist nicht wirkungsvoll,
Autos mit Verboten zu belegen, die ein- oder zweimal im Monat in die Stadt fahren.“ Das Bundesverkehrsministerium setzt daher darauf, dass Fahrzeuge, die sich ständig im Stadtverkehr befinden – das können zum Beispiel Busse, Taxis oder auch Behördenfahrzeuge sein -, mit alternativen Antrieben ausgerüstet werden. Das dient der Reduzierung von Stickoxiden aus unserer Sicht deutlich mehr als Fahrverbote.
Zusatzfrage: Noch einmal nachgehakt: Für eine bundesweit einheitliche Regelung, die man ja mit einer „Blauen Plakette“ erreichen könnte, spricht sich der Minister demnach nicht aus?
Friedrich: Ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich gerade eben gesagt habe.
Zusatzfrage: Daraus schließe ich, dass er das nicht tut.
Friedrich: Das kann ich Ihnen so jetzt nicht beantworten; das würde ich dann nachreichen.
Zusatzfrage: Noch einmal an das Umweltministerium: Es gibt die Idee zur „Blauen Plakette“, die dann einmal kurzfristig zurückgenommen wurde. Jetzt treffen sich die Verkehrsminister und Umweltminister der Länder. Was erwarten Sie von diesem Treffen? Wird diese Idee dort noch einmal neuen Auftrieb erhalten?
Haufe (BMUB): Gute Frage – das kann ich Ihnen heute noch nicht beantworten. Wir lassen erst einmal die verschiedenen zuständigen Minister miteinander beraten. Sie werden sich auch mit uns, mit der Bundesebene beraten. Hinsichtlich der „Blauen Plakette“ ist es so, dass wir sie vorerst aus der Diskussion herausgenommen haben, damit die Diskussion etwas entspannter und nicht mehr so erhitzt läuft. Dann, wenn die verschiedenen Ministerien zu der Auffassung kommen, dass die eine oder andere
Stadt doch eine Regelung braucht, um besonders emissionsstarke Autos aus dem Verkehr zu ziehen, können wir wieder über die „Blaue Plakette“ sprechen.]
Die DUH hatte am 17.11.2015 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Grund ist die noch immer hohe Belastung der Luft in Düsseldorf mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 µg/m3 NO2 im Jahresdurchschnitt wurde in der Landeshauptstadt in den vergangenen drei Jahren an allen Messstationen kontinuierlich überschritten. Mit der Klage möchte die DUH erreichen, dass die Bezirksregierung schnellstmöglich dafür Sorge trägt, dass sich die gesundheitsschädliche Luftbelastung in Düsseldorf verringert und die EU-weit geltenden Grenzwerte für NO2 im Stadtgebiet eingehalten werden. Am Dienstag, 13.09.2016 fand die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf statt. Neben Düsseldorf setzt sich die DUH derzeit in 14 weiteren Städten auf juristischem Weg für die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte ein.
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