DUH von Automobilindustrie massiv bedroht
Die DUH wurde in ihrer Aufklärung des Diesel-Abgasskandals von der Automobilindustrie massiv bedroht und im Falle der Daimler AG sogar über drei Monate mit einer „Einstweiligen Verfügung“ an der Veröffentlichung von Schriftsätzen behindert. Auch das Bundesverkehrsministerium hat von Anfang einseitig Partei ergriffen, behindert aktiv die Aufklärung des Diesel-Abgasskandals, hält weiterhin wichtige Messergebnisse unter Verschluss und weigert sich seit nunmehr einem Jahr, auch nur offizielle Gespräche mit der DUH zu führen.
Ein Jahr nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals wurde in Deutschland noch kein einziges Diesel-Fahrzeug entsprechend der Dobrindt-Untersuchungsergebnisse „freiwillig zurückgerufen“. In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass der Porsche Macan das erste hierfür vorgesehene Modell ist und Verkehrsminister Dobrindt dem Stuttgarter Sportwagenhersteller erlauben möchte, die Dieselabgase nur bei Temperaturen von über +5 Grad Celsius ordnungsgemäß zu reinigen, obwohl die EU-Zulassungsvorschriften das Funktionieren auch bei winterlichen Temperaturen zwingend vorschreibt und einen Funktionsnachweis bei -15 Grad Celsius fordert. Sollte Dobrindt im Fall Porsche EU-Recht beugen und Porsche eine Abschalteinrichtung bei +5 Grad Celsius genehmigen, wird die DUH Klage erheben. Andernfalls werden sich andere Hersteller darauf berufen und ebenfalls zwischen Oktober und April eines jeden Jahres weitgehend die Abgasreinigung deaktivieren.
DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Der Diesel-Abgasskandal zeigt Züge einer ’organisierten Kriminalität’. Es geht nicht um die Verfehlungen einzelner Ingenieure in den jeweiligen Konzernen, sondern um ein ganz offensichtlich zwischen den Herstellern abgesprochenes Verhalten, eine nur kurzzeitig wirksame Abgasreinigung zu verbauen um Kosten zu sparen – mit voller Kenntnis der katastrophalen Folgen für die Gesundheit von Millionen Menschen. Die Autokonzernbosse betreiben ‚vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge in vielen tausend Fällen’ und die Bundesregierung hilft ihnen auch noch dabei, obwohl sie nach EU-Recht verpflichtet wäre, dagegen einzuschreiten. Außerdem verweigert sie seit sechs Jahren den von den Dieselabgasen betroffenen Menschen in den Städten die Einhaltung der Luftqualitätswerte beim Dieselabgasgift Stickstoffdioxid“.
Die DUH kämpft seit 2005 vor deutschen Gerichten für „saubere Luft“. Alle Klageverfahren wurden bisher gewonnen. Doch trotz mehrerer Grundsatzentscheidungen vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof weigert sich die Politik, wirksame Maßnahmen zur Einhaltung der geltenden Luftqualitätsstandards für die Stickoxidbelastung zu beschließen. Mit der gestrigen Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts für Diesel- Einfahrverbote spätestens zum 1.1.2018, erwartet die DUH für die kommenden Monate ähnliche Entscheidungen in den übrigen, noch laufenden Klageverfahren und damit flächendeckende. Fahrverbote für Diesel-Pkw in belasteten Städten. Dies hatte auch die EU-Kommission angeregt, die im Juni 2015 gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren aufgrund der anhaltenden Überschreitung der Luftqualitätsstandards beim Dieselabgasgift NO2 eingeleitet hat.
Am 07.09.2016 hat die DUH eigene Emissionsmessungen an 36 Diesel-Pkw vorgestellt, von denen 33 die geltenden Stickoxidgrenzwerte (NOx) im realen Fahrbetrieb nicht einhalten. „Jeder, der sich heute ein Dieselfahrzeug mit solch hohen Emissionen kauft, muss wissen, dass er in Zukunft nicht mehr in Städte mit hoher Luftbelastung einfahren kann“, so der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich. „Nur wenn die Fahrzeuge auf der Straße die Grenzwerte einhalten, wird eine Einfahrt möglich sein. Daher sollten Kunden sich das ausdrücklich vom Hersteller im Kaufvertrag bestätigen lassen. Wenn Kunden schon ein betroffenes Fahrzeug gekauft haben, sollten sie vom Hersteller Nachbesserung zur Einhaltung des Grenzwertes auf der Straße einfordern.“
Folgt: „Skandal, dass die Behörden ihre Pflicht nicht erfüllen“