Hintergrund zum deutschen Ratifizierungsverfahren:
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Ratifikation bereits Anfang Juli im Kabinett beschlossen. Das vorgesehene Gesetzgebungsverfahren wäre jedoch erst im November abgeschlossen gewesen, so dass die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris durch die Bundesrepublik Deutschland erst nach der Klimakonferenz in Marrakesch möglich gewesen wäre. Auf Initiative von Bundesumweltministerin Hendricks und mit Zustimmung aller Fraktionen des Deutschen Bundestags ist es nun gelungen, die Gesetzgebung so zu beschleunigen, dass der Bundestag den Gesetzentwurf innerhalb einer Woche behandeln und somit noch am Donnerstag beschließen kann. Da auch die Länder mit einer Beschleunigung einverstanden sind, wird der Bundesrat das Gesetz ebenfalls noch in dieser Woche, nämlich am Freitag, abschließend behandeln. Es kann damit voraussichtlich bereits Anfang Oktober in Kraft treten, so dass die Bundesrepublik das Übereinkommen von Paris noch rechtzeitig vor der nächsten Klimakonferenz ratifizieren kann.
Informationen zur Ratifikation des Paris-Abkommens
Am 22.04.2016 haben 175 Parteien (darunter auch die EU und ihre Mitgliedstaaten) das Übereinkommen von Paris im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in New York unterzeichnet. Niemals zuvor ist ein völkerrechtlicher Vertrag am ersten Tag seiner Auslegung von mehr Parteien unterzeichnet worden. Mittlerweile ist die Zahl der Unterzeichner auf 178 gestiegen. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn es 55 Staaten, die zudem mindestens 55 % der Emissionen verursachen, ratifiziert haben. Zuletzt hat sich auf internationaler Ebene eine starke Dynamik hin zu einer zügigen Ratifikation und einem frühen Inkrafttreten des Übereinkommens entwickelt.
BMUB-Erläuterung: Gesetz zum Übereinkommen von Paris vom 12.12.2015
Die von Menschen verursachte Klimaänderung und ihre Folgen gefährden weltweit unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Es ist daher erforderlich, die Treibhausgasemissionen aus menschlichen Aktivitäten schnellstmöglich und nachhaltig zu verringern. Mit der Annahme des Übereinkommens von Paris am 12.12.2015 hat die 21. Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderung beschlossen. Die Vertragsparteien werden immer ambitioniertere Maßnahmen ergreifen, um die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten. Es sollen sogar Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Das Übereinkommen formuliert überdies das ehrgeizige Ziel, in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts Treibhausgasneutralität zu erreichen. Neben der Reduzierung von Treibhausgasemissionen steht auch die Anpassung an den Klimawandel im Mittelpunkt des Übereinkommens. Zustimmung des Deutschen Bundestages gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes in Form eines Bundesgesetzes. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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