Die Kernbrennstoffsteuer (umgangssprachlich Brennelementesteuer) wird seit 01.01.2011 von AKW-Betreibern erhoben wird. Sie beträgt nach § 3 KernbrStG 145 Euro für ein Gramm Kernbrennstoff.
Im Zusammenhang mit der Einigung über die Laufzeitverlängerung mit den Energiekonzernen brachten die Bundestagsfraktionen von Union und FDP den Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) in den Bundestag ein – es trat am 01.01.2011 in Kraft. Darin wurde ab 2011 eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. € prognostiziert.
Noch voraussichtlich bis zum 31.12.2016 wird der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendete Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241) besteuert. Die Steuer setzt an der Masse des Kernbrennstoffs an und entsteht, wenn ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden und eine sich selbst tragende Kettenreaktion ausgelöst wird.
->Quelle: wikipedia.org/Kernbrennstoffsteuer
siehe auch: Kurzanalyse-Kernbrennstoffsteuer-nach-2016