DUH: Klimaschutzplan konterkariert COP21

Klimaschutz in der Energiewirtschaft

Rauchfahne das KW Reuter West, Berlin - laut UBA 2,8 Mio. t CO2 pro Jahr - Foto © Gerhard Hofmann, Agentur ZukunftUm den Zielen des Pariser Klimaabkommens gerecht zu werden, ist die vollständige Dekarbonisierung der Energiewirtschaft bis 2050 erforderlich. Um dies zu erreichen, ist eine signifikante Reduktion des Bruttostromverbrauchs erforderlich, ein verbindliches Szenario für den Ausstieg aus der Kohleverstromung vor 2040, ein weiterer verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien und eine Verbesserung der wirtschaftlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Sektorenkopplung notwendig.

Erneuerbare Energien und Sektorenkopplung

Die Kopplung der regenerativen Stromerzeugung mit den Bereichen Wärme und Verkehr ist einerseits eine notwendige Maßnahme zur Stabilisierung eines Stromsystems mit großen Anteilen fluktuierender Stromerzeugung. Die Nutzung erneuerbaren Stroms in den Bereichen Wärme und Verkehr wird jedoch darüber hinaus wesentlicher Baustein zur Dekarbonisierung dieser Bereiche sein.

Mit dem Ausbaukorridor und dem Förderregime des aktuellen EEG lassen sich die dafür notwendigen Mengen an erneuerbarem Strom jedoch nicht erreichen: Bis 2030 müssen mindestens 400-425 TWh aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Grundlage für die nächste Novelle des EEG muss daher ein deutlich erweiterter Zielpfad für den Ausbau der regenerativen Energieträger sein. Für eine Weiterentwicklung des EEG in der nächsten Legislaturperiode fordert die DUH:

  • Den Ausbaukorridor für Erneuerbare Energien insgesamt deutlich zu erhöhen.
  • Festschreibung eines Mehrfachen des bisher vorgesehenen Ausbaus für Windenergie und Photovoltaik.
  • Erfassung und Beseitigung von Risiken für Bürgerenergieprojekte, auch um die Akzeptanz der Energiewende zu erhalten.
  • die erneuerbare Stromerzeugung an der Bruttostromerzeugung und nicht am Bruttostromverbrauch zu messen, um Exporte mit zu erfassen.

Für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Sektorenkopplung fordert die DUH:

  • Die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen für Power-to-Liquid und Power-to-Gas müssen erhöht und finanziell deutlich besser ausgestattet werden.
  • Der rechtliche und regulatorische Rahmen muss so gestaltet werden, dass Hemmnisse für eine wirtschaftlich sinnvolle Darstellung von Sektorenkopplungsprojekten abgebaut werden und sich Geschäftsmodelle in diesem Bereich für Akteure auch außerhalb des regulierten Bereiches entwickeln können.
  • Schon jetzt müssen neben der im EEG verankerten Möglichkeit, in Netzengpassgebieten Wärme durch erneuerbaren Strom zu substituieren, weitere Nutzungen ermöglicht werden. Dies muss auch für andere Akteure als die Übertragungsnetzbetreiber eine Option sein.

Kohlenutzung

Der Klimaschutzplan 2050 enthält keine konkreten Angaben zum notwendigen Kohleausstieg, allein von „einer schrittweisen Reduzierung der Kohlenutzung“ ist die Rede. Die Diskussion um die Zukunft der Kohle darf jedoch nicht unnötig verlängert werden, denn sie ist Schlüsselmaßnahme der Dekarbonisierung.

Im Detail bedeutet dies:

  • Keine Investitionen in neue Tagebaue.
  • keine Investitionen in neue Kohlekraftwerke.
  • Stopp aller Subventionen der Kohleverstromung.
  • entschädigungsfreie Stilllegung weiterer, über die „Braunkohle-Reserve“ hinausgehender Kraftwerkskapazitäten.
  • zeitnahe Entscheidung für einen verbindlichen Zeitpunkt zum Ausstieg aus der Kohleverstromung.
  • Schaffung rechtlicher und regulatorischer Grundlagen für den Ausstieg.

Folgt: Kommission für Klimaschutz, Wachstum, Strukturwandel und Vollendung der Energiewende