Viele Fragen und wenige Antworten der Bundesregierung – Kleine Anfrage der Grünen
Die Bundesregierung will noch nicht zu konkreten Inhalten des Klimaschutzplans 2050 Stellung nehmen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.09.2016 verweist sie ganze 39mal auf ihre Vorbemerkung (s.u.): „Zu den konkreten Inhalten des Klimaschutzplans 2050 im Einzelnen sowie den damit ggf. in Beziehung stehenden Aspekten kann derzeit noch nicht Stellung genommen werden, da die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung zum Klimaschutzplan 2050 noch nicht abgeschlossen ist.“ Beabsichtigt sei allerdings, den Plan noch in diesem Jahr im Kabinett zu beschließen. Solarify dokumentiert den Wortlaut.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/ 9678 – 18. Wahlperiode
21.09.2016
Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordnete n Bärbel Höhn, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/9443 –
Stand Klimaschutzplan 2050
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die Erstellung eines Klimaschutzplanes 2050 vereinbart. Damit wurde gegenüber der Opposition auch die Ablehnung eines rechtlich verbindlichen Klimaschutzgesetzes begründet. Bis heute, rund ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl, liegen dem Parlament und der Öffentlichkeit kein Klimaschutzplan vor. Es ist bisher völlig unklar, wie die auf dem G7-Gipfel in Elmau von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verkündete „Dekarbonisierung“ – nötig zur Einhaltung der Zwei-Grad-Obergrenze für die globale Erwärmung gegenüber dem vorindustriellen Niveau – national umgesetzt werden soll. Für eine Dekarbonisierung ist das „Langfristziel einer praktisch klimaneutralen, kohlenstoffarmen Volkswirtschaft bis 2050“ (Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 25. Juni 2016) nötig. Zudem hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Pariser Klimaabkommens dazu verpflichtet, eine Strategie vorzulegen, die einem solchen Ziel entspricht. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat hierzu eine Reihe von Vorschlägen gemacht und einen breiten Beteiligungsprozess gestartet, welcher nicht nur Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft zu Wort kommen ließ, sondern auch Verbände und Bürgerinnen und Bürger („Bürgerreport“) gleichberechtigt anhörte. Berichten aus der Presse (SPIEGEL ONLINE vom 30. Juni 2016🙂 war in den vergangenen Wochen zu entnehmen, dass bereits vor Einleitung der offiziellen Ressortverhandlungen etliche Passagen aus dem Entwurf des federführenden BMUB gestrichen werden mussten. Zudem zeigt ein an die Öffentlichkeit geratenes Dokument (Download im Beitrag von klima-retter.info) aus dem Bundeskanzleramt, dass dort weitere zentrale Elemente des Entwurfs für einen Klimaschutzplan kritisch gesehen und in Frage gestellt werden.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung beabsichtigt – wie im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vereinbart – in diesem Jahr einen Klimaschutzplan 2050 vorzulegen, der die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Jahr 2050 festschreibt und mit Maßnahmen unterlegt. Dieser Klimaschutzplan soll Wege zur Erreichung der Klimaschutzziele für alle Handlungsfelder aufzeigen. Dabei müssen soziale und wirtschaftliche Anforderungen bedacht und mögliche technologische Entwicklungen berücksichtigt werden. Zu den konkreten Inhalten des Klimaschutzplans 2050 im Einzelnen sowie den damit ggf. in Beziehung stehenden Aspekten kann derzeit noch nicht Stellung genommen werden, da die Willensbildung innerhalb der Bundesregierung zum Klimaschutzplan 2050 noch nicht abgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund werden die nachfolgenden Fragen wie folgt beantwortet.
Folgt: Die Fragen