Die Fragen 1-6
1.
Bis wann wird die Bundesregierung der Öffentlichkeit eine abgestimmte Version des Klimaschutzplanes 2050 vorlegen?
2.
Plant die Bundesregierung weiterhin einen Kabinettsbeschluss des Klimaschutzplanes, und wann soll dieser nun erfolgen, nachdem der ursprünglich für Juni 2016 angekündigte Termin nicht eingehalten wurde?
3.
Wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Klimaschutzplan 2050 vorlegen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant, den Klimaschutzplan 2050 in diesem Jahr im Kabinett zu beschließen und anschließend zu veröffentlichen. Die Bundesregierung wird den Klimaschutzplan unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss an den Deutschen Bundestag übersenden.
4.
lant die Bundesregierung mit dem Klimaschutzplan 2050, die im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Ziele zu erreichen, und wenn ja, welche wissenschaftliche Expertise kann die Bundesregierung zur Bestätigung dieser Aussage heranziehen, und wenn nein, warum nicht?
5.
Welche nationalen Emissionsminderungsziele resultieren aus dem Pariser Klimaabkommen für Deutschland, und auf welcher wissenschaftlichen Expertise basieren diese?
Zu den Fragen 4 und 5 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen
6.
Wird die Bundesregierung die im Rahmen des Beteiligungsprozesses entstandenen Vorschläge evaluieren und eine Übernahme bzw. Ablehnung transparent (öffentlich und für die Bürgerinnen und Bürger, welche sich eingebracht haben) begründen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung wird zum Katalog der Maßnahmenvorschläge der Beteiligten, der dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) am 19. März 2016 übergeben wurde, Stellung nehmen. Darüber hinaus werden die beteiligten Stakeholder sowie die Bürgerdelegierten zu einer Abschlusskonferenz eingeladen.
Folgt: Die Fragen 7-16