Die Fragen 25-28
25.
Sieht die Bundesregierung in der Unterschreitung des Ausbaukorridors für Photovoltaik eine Gefahr für die Ausbau- und die Klima-Ziele?
Wenn ja, mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung auf die Unterschreitung reagieren?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien geht kontinuierlich voran. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die gesetzlichen Ausbauziele erreicht werden. Die Unterschreitung des Ausbaupfads bei Photovoltaik wird derzeit im Übrigen durch einen sehr starken Ausbau bei Windenergie an Land überkompensiert.
26.
Sollten nach Auffassung des BMWi Hemmnisse und Risiken für Bürgerenergiegesellschaften besser identifiziert und gegebenenfalls herabgesetzt werden?
Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Nach Ansicht der Bundesregierung hat die hohe Akteursvielfalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien maßgeblich zum Gelingen der Energiewende beigetragen. Auch für die weitere Umsetzung der Energiewende und deren Akzeptanz ist eine hohe Akteursvielfalt von zentraler Bedeutung. Im Rahmen der EEG-Novelle 2014 wurde deshalb im EEG die Zielbestimmung aufgenommen, dass die Akteursvielfalt bei der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen gewahrt werden soll.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Jahr 2015 eine Unterarbeitsgruppe der Plattform Strommarkt zum Thema Akteursvielfalt/Bürgerenergie eingesetzt. Die Ergebnisse der Diskussionen sind in die am 8. Juli 2016 verabschiedete EEG-Novelle (EEG 2017) eingeflossen.
Das Ziel soll im EEG 2017 durch unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden.
So wurde ein einfaches und transparentes Ausschreibungsverfahren entwickelt, um die administrativen Kosten und bürokratischen Hürden für die Teilnahme von kleinen Akteuren an der Ausschreibung möglichst gering zu halten. Darüber hinaus werden Erneuerbare-Energien-Anlagen unterhalb von 750 Kilowatt von der Ausschreibung ausgenommen.
Im Bereich der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wird zudem für lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften die Schwelle zur Teilnahme an der Ausschreibung abgesenkt. Im Gegensatz zu anderen Akteuren, die für die Teilnahme an der Ausschreibung eine Genehmigung einreichen müssen, können lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften frühzeitig, ohne dass eine Bundes-Immissionsschutz-Genehmigung vorliegen muss, an der Ausschreibung teilnehmen.
Hierdurch werden die Risiken von so genannten versunkenen Kosten spürbar verringert und eine Hürde für Bürgerenergiegesellschaften zur Teilnahme an den Ausschreibungen beseitigt. Darüber hinaus gilt für Bürgerenergiegesellschaften das so genannte Einheitspreisverfahren. Bürgerenergieprojekte erhalten bei einem Zuschlag nicht den Wert ihres Gebots, sondern den Wert des höchsten noch bezuschlagten Gebots der Ausschreibungsrunde. Das reduziert nicht nur das Bieterrisiko, sondern bietet eine vergleichsweise wirtschaftlich attraktive Perspektive. Weiterhin sind für kleine Akteure Beratungsangebote vorgesehen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird im Rahmen des EEG-Erfahrungsbericht die Ausschreibungen der Förderhöhe auch im Hinblick auf den Erhalt der Akteursvielfalt evaluieren und falls notwendig Anpassungen vornehmen.
27.
Um welche Menge CO2-Äquivalente müsste nach Auffassung der Bundesregierung der Gebäudesektor seine Emissionen bis 2030 reduzieren, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Höhe der Anforderungen in diesem Sektor auf die Anforderungen anderer Sektoren bis 2030 vor dem Hintergrund der nationalen Minderungsziele?
28.
Wie will die Bundesregierung den Einbau neuer klimaschädlicher Heizsysteme wirksam verhindern, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass ab dem Jahr 2030 keine Neuinstallationen von Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe mehr stattfinden, wenn nein, warum nicht
Zu den Fragen 27 und 28 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Folgt: Die Fragen 29-35