Die Fragen 29-35
29.
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der bis zum Jahr 2030 erreichbare Rückgang der CO2-Emissionen im Verkehrssektor, wenn die bestehenden Maßnahmen fortgeschrieben werden?
Gemäß dem jüngsten Projektionsbericht vom März 2015 könnten auf Basis der bis August 2014 umgesetzten und verabschiedeten Maßnahmen die Emissionen des Verkehrssektors bis 2030 auf knapp 129 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinken. Dabei ist allerdings die Wirkung der Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 vom Dezember 2014 noch nicht berücksichtigt.
30.
Soll nach Auffassung der Bundesregierung auch der Dieselantrieb einen Beitrag zur Erreichung der CO2-Ziele leisten, welchen Beitrag strebt die Bundesregung dabei konkret an, und auf welche Expertise stützt sie ihre Meinung?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
31.
Hätte nach Kenntnis der Bundesregierung der sukzessive Abbau der bisherigen bestehenden Steuerprivilegien für Diesel-Kraftstoff einen positiven Effekt auf die Treibhausgas-Emissionsbilanz des Verkehrssektors, wenn ja, welchen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Laut Richtlinie (EU) 2015/652 sind die Emissionen von fossilem Dieselkraftstoff mit 95,1 g CO2-Äquivalent pro MJ geringfügig höher als die von fossilem Ottokraftstoff. Bei der THG-Gesamtbetrachtung ist allerdings zu berücksichtigen, dass derzeit – und voraussichtlich in den kommenden Jahren – der spezifische Verbrauch von Dieselfahrzeugen deutlich niedriger ist als der von vergleichbaren Fahrzeugen mit Ottomotor und zudem Fahrzeuge mit Dieselmotoren im Durchschnitt eine deutlich höhere Laufleistung aufweisen. In der Summe sind die Auswirkungen einer Erhöhung des Energiesteuersatzes für Dieselkraftstoff auf die THG-Bilanz des Verkehrssektors schwer vorhersagbar.
32.
Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, bis 2030 mindestens sechs Millionen Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen?
Wenn ja, wie untermauert sie diesen Anspruch angesichts der derzeit immer noch geringen Kaufzahlen?
Ja. Die Bundesregierung hat zur beschleunigten Markteinführung von Elektrofahrzeugen am 18. Mai 2016 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen.
Mit den darin beschlossenen Anreizen und Verbesserungen der Rahmenbedingungen sowie mit wachsender Modellvielfalt seitens der Hersteller besteht eine gute Grundlage für den Markthochlauf der Elektromobilität.
33.
Welche weiteren Maßnahmen zur Förderung der Elektrifizierung insbesondere auch des ÖPNV und des Straßengüterverkehrs wird die Bundesregierung bis zum Herbst 2017 ergreifen und wird der Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge dazugehören?
Die Bundesregierung fördert – im Rahmenentsprechender Förderrichtlinien des BMUB und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Elektromobilität – zahlreiche Projekte zur technologischen Weiterentwicklung bzw. Beschaffung von Elektro- und Hybridbussen mit dem Ziel, emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge rascher im Markt zu etablieren. Im Straßengüterverkehr werden ebenfalls Vorhaben zur Erprobung und Einführung elektrischer Antriebe mit erheblichem Umfang gefördert. Dazu zählt die Elektrifizierung von Zustell- und Lieferverkehren ebenso wie die Erprobung des elektrischen Schwerlastverkehrs. Der Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur wird durch das BMVI über das neue 300-Millionen-Euro-Programm im Rahmen des Maßnahmenpaketes vom 18. Mai 2016 und vom BMWi im Rahmen des Forschungsvorhabens SLAM gefördert. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. Auf Initiative des BMVI werden außerdem seit Herbst 2015 die bewirtschafteten Rastanlagenstandorte auf den Bundesautobahnen mit öffentlich zugänglichen Schnellladesäulen ausgestattet.
34.
Welche Rolle sieht die Bundesregierung bis 2030 für Antriebe mit regenerativ erzeugten synthetischen Kraftstoffen, und mit welchen zusätzlichen Maßnahmen wird dieser Entwicklungspfad flankiert?
35.
Bis wann wird die Bundesregierung ein Konzept zur Reduktion der Treibhausgasemissionen des Straßenverkehrs bis 2030 vorlegen, und wird die Expertise des Bundesumweltministeriums dabei eingeholt werden?
Zu den Fragen 34 und 35 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Folgt: Die Fragen 36-39