Im Wortlaut: Klimaschutz noch in Abstimmung

Die Fragen 36-39

36.
Wird die Bundesregierung die im Bürgerdialog geforderte „Neudefinition der Stromspeicher im Energiewirtschaftsgesetz“ in dieser Legislaturperiode umsetzen, wenn ja, wann, wenn nein, warum nicht?

Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Änderungsbedarf am bestehenden Rechtsrahmen für Stromspeicher im Energiewirtschaftsgesetz. Insbesondere ist eine neue Begriffsbildung für Speicher nicht geplant.
Speicher sind eine der Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Stromsystems. Die verschiedenen Optionen zur Flexibilisierung sollten möglichst in einem gleichberechtigten Wettbewerb stehen.
Im Übrigen wird auf die Rechtsänderung für Bestandsspeicher durch das jüngst in Kraft getretene Strommarktgesetz verwiesen. Demnach wurde für Bestandsspeicher die Möglichkeit geschaffen, zukünftig nur einen Jahresleistungspreis als Netzentgelt zu entrichten. Dadurch wird ihnen die Tätigkeit am Strommarkt erleichtert.

37.
Auf welchem Niveau werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft im Jahr 2030 liegen (Angaben in t CO2-Äquivalente und anteilig, inklusive der Emissionen aus dem Kraftstoffeinsatz landwirtschaftlicher Maschinen und Fahrzeuge) und stimmt sie mit den Fragestellern überein, dass auch die Landwirtschaft einen wirksamen Beitrag zur Minderung der Treibhausgasemissionen leisten muss?

Gemäß dem jüngsten Projektionsbericht vom März 2015 ist auf Basis der bis August 2014 umgesetzten und verabschiedeten Maßnahmen davon auszugehen, dass die Emissionen des Landwirtschaftssektors (einschl. landwirtschaftlicher Verkehr) bis 2030 bei etwa 76 Millionen Tonnen liegen würden.
Alle Wirtschaftsbereiche, auch die Landwirtschaft, müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Vermeidungskosten Beiträge zum Klimaschutz leisten. Die Emissionen der Quellgruppe Landwirtschaft sind einschließlich der Emissionen aus dem landwirtschaftlichen Verkehr seit 1990 um circa 18 Prozent gesunken. Die im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 vorgesehen Maßnahmen werden dazu beitragen, die Emissionen weiter zu senken, ebenso weitere Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzplans 2050.
Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

38.
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft zu senken, und inwiefern plant die Bundesregierung, durch Förderung von landwirtschaftlichen Produktionsweisen, die mit weniger Emissionen auskommen, hier zu unterstützen (bitte Maßnahmen aufschlüsseln)?

Mit dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vom 3. Dezember 2014 hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen, um das 2020-Ziel (Senkung der Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990) zu erreichen. Für die Sektoren Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft sind konkret folgende Maßnahmen enthalten: Novelle der Düngeverordnung, Erhöhung des Flächenanteils des ökologischen Landbaus, Erhaltung von Dauergrünland sowie der Schutz von Moorböden. Zum Stand der Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 berichtet die Bundesregierung jährlich in einem Klimaschutzbericht. Zu geplanten weiteren Maßnahmen wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen. Darüber hinaus wirdauf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Klimaschutz in der Landwirtschaft“ vom 17. Juni 2016 auf Bundestagsdrucksache 18/8818 verwiesen.

39.
Wie werden sich nach aktuellem deutschem Projektionsbericht bei gleichbleibenden Maßnahmen die Emissionen in der Landwirtschaft bis 2030 entwickeln?

Es wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.

Folgt: Die Fragen 40-48