Sicherheitsbereitschaft

Um das nationale Klimaschutzziel für 2020 zu erreichen, wurde mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes eine so genannte Sicherheitsbereitschaft eingerichtet, in die schrittweise ältere, emissionsintensive Braunkohlekraftwerke überführt werden. Die Braunkohlekraftwerke bleiben für vier Jahre in der Sicherheitsbereitschaft und werden anschließend stillgelegt. Ab dem Zeitpunkt der Überführung in die Sicherheitsbereitschaft wird im Regelfall kein Kohlendioxid mehr emittiert. Hierzu wurde am 02.11.2015 eine politische Verständigung (PDF: 19 MB) mit den Betreibern unterzeichnet. Damit trägt diese Maßnahme gleichzeitig dazu bei, für die Unternehmen und ihre Beschäftigten Strukturbrüche zu vermeiden und den Strukturwandel sozial und ökonomisch verträglich zu gestalten.

Die Sicherheitsbereitschaft wurde im Rahmen des Strommarktgesetzes im Juli 2016 beschlossen. Die Anlagen in der Sicherheitsbereitschaft können bei länger andauernden Extremsituationen die Stromversorgung absichern. Das Strommarktgesetz sieht vor, dass insgesamt 2.700 MW Braunkohlekraftwerkskapazität für vier Jahre in einer Sicherheitsbereitschaft gehalten werden. Damit soll die Sicherheitsbereitschaft bis 2020 11 – 12,5 Mio. Tonnen CO2 einsparen. Nach dem Kraftwerk Buschhaus werden Blöcke der Kraftwerke Frimmersdorf, Niederaußem, Jänschwalde und Neurath zwischen 2017 und 2019 in die Sicherheitsbereitschaft überführt.

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