Bundeskabinett beschließt Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der Eigenstromregelung nach EEG 2017
„Der Einsatz von KWK-Anlagen soll Kohlenstoffdioxidemissionen in Höhe von 4 Millionen Tonnen einsparen. Damit leisten diese KWK-Kraftwerke einen wichtigen Beitrag zu dem Ziel der Bundesregierung, den Treibhausgasausstoß bis 2020 um mindestens 20 Prozent, verglichen mit 1990, zu senken“, erläuterte Regierungssprecher Steffen Seibert am 19.10.vor der Bundespressekonferenz.
Der heute beschlossene Gesetzentwurf stellt sicher, dass die am 01.01.2016 in Kraft getretene, jüngste Novelle des KWK-Gesetzes (KWKG, siehe solarify.eu/kwkg-2016) alle Voraussetzungen für die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erfüllt. Die Regierung hält dafür vor allem zwei Maßnahmen wichtig:
- Genau wie bei EE-Anlagen sollen KWK-Anlagen zwischen einem und 50 MW nur noch gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich in einer Ausschreibung durchgesetzt haben. Das verbessere die Mengensteuerung, mache die Planbarkeit für alle Akteure im Markt besser und erhöhe letztlich – Seibert: „dies ist sehr wichtig“ – die Effizienz der eingesetzten Fördergelder.
- Die Besondere Ausgleichsregelung (siehe: solarify.eu/besondere-ausgleichsregelung) des EEG 2017 wird auf das KWKG übertragen.
Eigenversorgung mit Strom nach dem EEG 2017 geändert
Außerdem ändert die Bundesregierung die Regelung der Eigenstromversorgung nach dem EEG 2017. Um die Förderkosten der erneuerbaren Energien auf möglichst viele Akteure zu verteilen, wird die Eigenversorgung seit dem EEG 2014 mit der Umlage belastet. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sind Bestandsanlagen nicht davon betroffen – bis Ende 2017. Eine Anschlussregelung soll jetzt den Vertrauensschutz fortschreiben: Bestandsanlagen müssen demnach für Eigenversorgung künftig erst dann eine (um 80 Prozent verringerte) Umlage bezahlen, wenn die Stromerzeugungsanlage grundlegend erneuert wird.
BEE: Kabinettsentwurf verwässert KWK-Flexibilisierung
BEE-Geschäftsführer Hermann Falk: „Der Gesetzentwurf des KWKG ist im Vergleich zum Referentenentwurf deutlich schlechter geworden. Im Referentenentwurf waren einige gute Ansätze enthalten, welche die KWK zu einer zukunftsfähigen Technologie hätten machen können. Im Impulspapier zum Strommarkt 2030 hat das BMWi noch richtig erkannt, dass nur eine flexible KWK im künftigen Energieversorgungssystem eine Zukunft hat. Daher war es folgerichtig, dass der Referentenentwurf des KWKG Vorgaben für die Flexibilisierung gemacht hat. Diese sind bei der Ressortabstimmung weitgehend verloren gegangen. Sollte es keine Korrekturen geben, wird eine KWK zementiert, die nicht mehr in das künftige System passt. Schon heute verstopfen KWK-Anlagen das Stromnetz, während [[CO2]]-freie Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt werden. Die Kosten für diese Fehlausrichtung der KWK zahlt der Stromkunde. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wollte dieses Problem mit einigen guten Ansätzen schrittweise beheben. Davon ist jetzt leider nicht viel übrig geblieben. Bei der KWK klafft damit ein großes Loch zwischen Erkenntnissen der Bundesregierung und Umsetzung in Rechtssetzung.“
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