Gefallener Preis gleicht gestiegene Umlage aus
Die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage ist das vierte Jahr in Folge rückläufig. Diese erreichte 2013 mit 10,55 Cent/kWh ihren Höchststand. Sie ist seitdem jedes Jahr gesunken und wird im Jahr 2017 bei 9,56 Cent/kWh, voraussichtlich um etwa 1 Cent/kWh niedriger liegen. Die Versorgungsunternehmen beziehen also weiter günstig Strom, die wenigsten geben die Preissenkung weiter – Verbraucher sollten daher Tarife vergleichen, um davon zu profitieren – riet das BMWi kürzlich in einer Medienmitteilung.
Die Beschaffungskosten für Strom gehen weiter leicht zurück. Zwar steigt im nächsten Jahr die EEG-Umlage um einen halben Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh), aber die zweite entscheidende Größe, der Börsenpreis für Strom, sinkt, unter anderem durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Summe aus EEG-Umlage und Börsenstrompreis ist damit das vierte Jahr in Folge rückläufig. Stromversorgungsunternehmen können also weiterhin günstig Strom aus konventionellen und erneuerbaren Quellen beziehen.
Baake: „Wir haben die notwendigen Schritte unternommen“
„Mit den beiden EEG-Reformen in den Jahren 2014 und 2016 haben wir die notwendigen Schritte unternommen, um die Entwicklung bei den Strombeschaffungskosten in den Griff zu bekommen“, sagte Energie-Staatssekretär Baake Mitte Oktober anlässlich der Bekanntgabe der EEG-Umlagen-Höhe durch die Übertragungsnetzbetreiber. Damit Verbraucher von den niedrigen Beschaffungskosten profitieren, sollten sie die Preise der Stromanbieter vergleichen. Denn ob und in welchem Umfang die EVU sinkende Börsenpreise an private Haushalte und Unternehmen weitergeben, hängt stark vom jeweiligen Anbieter ab. Bestandskunden profitieren selten von sinkenden Kosten. Wer hingegen die Möglichkeiten des Wettbewerbs nutzt und den Stromtarif oder den Versorger wechselt, kann oft mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen (Tipps zum Anbieterwechsel gibt die Verbraucherzentrale).
Wozu dient die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie stellt sicher, dass die Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom die ihnen zugesagten Einspeisevergütungen erhalten, auch wenn wie im Moment der Strompreis an der Börse niedrig ist. Die EEG-Umlage schließt also die Lücke zwischen den Einnahmen und den Ausgaben für erneuerbaren Strom. Die Übertragungsnetzbetreiber geben die Höhe der EEG-Umlage jeweils Mitte Oktober für das Folgejahr bekannt. Dabei stützen sie sich auf Prognosen etablierter Forschungsinstitute. Weichen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben von den Prognosen ab, werden die Differenzbeträge auf dem sogenannten EEG-Konto erfasst und im Folgejahr mit der Umlage verrechnet (Näheres auf solarify.eu/eeg-umlage-2017).
Die Förderung der Erneuerbaren Energien zeigt indes Wirkung: Mittlerweile stammt jede dritte verbrauchte Kilowattstunde aus regenerativen Energiequellen wie Sonne oder Wind. Für kommendes Jahr wird die EEG-vergütete Stromerzeugung auf 187 TWh geschätzt – 40 Prozent mehr als noch 2013.
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