Massiver Protest der energieintensiven Industrien
Wie nicht anders zu erwarten, ist die von der Bundesregierung geplante Änderung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sind auf massive Bedenken der deutschen Wirtschaft gestoßen, meldet der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Mehrere Sachverständigen-Stellungnahmen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 21.11.2016 zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209) fielen ablehnend aus.
Der Entwurf sieht vor, dass Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zwischen einem und 50 Megawatt nur noch dann gefördert werden sollen, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben – auch innovative KWK-Systeme. Auch die Regeln zur Eigenversorgung mit Strom sollen geändert werden: Während für Altanlagen Bestandsschutz gilt, sollen neue mit der – teils reduzierten – EEG-Umlage belastet werden, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
Und gerade diese Regelungen zur Eigenversorgung stießen auf massiven Protest der energieintensiven Industrien. Jörg Rothermel vom VCI sprach in seiner für sechs Wirtschaftsverbände gemeinsam abgegebenen Stellungnahme von erheblichen Mehrkosten: „Insbesondere mittelständische Unternehmen sind in großer Zahl von der Änderung betroffen und müssen zukünftig die volle KWK-Umlage zahlen – selbst bei zweifellos stromintensiven Prozessen.“ Während früher bis zu 50.000 Unternehmen entlastet worden seien, solle die Entlastung von der KWK-Umlage künftig auf ganze 2.000 Unternehmen eingedampft werden. Außerdem wandten sich die energieintensiven Industrien dagegen, dass Eigenversorgungsanlagen sich nicht an Ausschreibungen beteiligen dürften.
Auch Sebastian Bolay (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) erklärte, es solle „einmal mehr insbesondere der überwiegende Teil der Industrie und der energieintensivere Mittelstand belastet“ werden. Bei diesen Unternehmen handele es sich um das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Die Strompreise würden sich immer mehr zu einer Bürde für die Wirtschaft entwickeln. Für den Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) warnte Gerd-Dieter Krieger vor „neuen Verunsicherungen“ durch das Gesetz. Die im KWKG festgelegten Ziele dürften nicht durch unzureichende Ausschreibungsmengen und zu kurze Übergangszeiten in Frage gestellt werden. Die Einschränkung der Förderung von eigenverbrauchtem Strom werde zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen besonders für die energieintensiven Industrien führen. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezweifelte, dass die Ausbauziele erreicht würden und forderte eine Erhöhung der Ausbauziele. Das Ausschreibungsmodell sei bei der Kraft-Wärme-Kopplung ungeeignet, weil es hier nicht nur um den Strom-, sondern auch um den Wärmemarkt gehe, erklärte Michael Wübbels für den VKU.
Auch Heinz Ullrich Brosziewski vom Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnete das Ausschreibungsvolumen angesichts der von der Bundesregierung angestrebten Ausbauziele als zu gering. Der Ausbau der KWK sei durch die Neuregelung nicht beschleunigt, sondern es seien vielmehr neue Hindernisse aufgebaut worden. Längere Übergangsfristen verlangte Stefan Kapferer vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) – sonst drohe ein Investitionsstau. (hib/HLE)
->Quelle: bundestag.de/hib