„Dobrindt leistet Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge“
„Bundesverkehrsminister Dobrindt und das Kraftfahrt-Bundesamt konspirieren mit den Autokonzernen und behindern aktiv die Aufklärung des Dieselabgasskandals. Wir übermitteln zukünftig unsere Untersuchungsergebnisse vor allem an die Staatsanwaltschaften. Dobrindt leistet Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge, indem er den rechtlich vorgeschriebenen Zulassungs- und Verkaufsstopp für Diesel-Pkw verweigert, die nicht einmal die Euro 1 Grenzwerte für NOx erfüllen“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Von den für die Luftreinhaltung zuständigen Bundesländern beziehungsweise den Städten mit Umweltzonen fordern wir als Sofortmaßnahme Dieselfahrverbote, wenn die Temperatur unter +10 Grad Celsius beträgt.“
Der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich dazu: „Es ist unglaublich, dass Autohersteller ihren Kunden in 2016 noch immer Autos verkaufen, die auf der Straße nicht einmal die Grenzwerte von Euro 1 einhalten. Diese Fahrzeuge haben auf unseren Straßen nichts zu suchen“.
Durch die in den USA anhängigen Gerichtsverfahren gegen Audi wurden im Oktober 2016 spezielle Abschalteinrichtungen für die Manipulation von CO2-Angaben bekannt. Bei einer einmaligen leichten Lenkradbewegung aktiviert die Motorsteuersoftware eine Abschalteinrichtung. In der Folge steigen der Spritverbrauch und damit der CO2-Ausstoß deutlich an. Nach detaillierten Informationen der DUH setzten auch andere Hersteller in Deutschland mit Wissen des für die Kontrolle zuständigen Bundesverkehrsministeriums (BMVI) die Lenkradkennung ein. Ein süddeutscher Hersteller hat offensichtlich bei allen Benzin-Motoren eine Testerkennung aktiv und nutzt Lenkwinkel beziehungsweise ein Querbeschleunigungssignal aus dem Getriebesteuergerät. Bei bestimmten Modellen wird der CO2-Wert über die Laufleistung über die Rekuperations-Steuerung „herausgerampt“, das heißt, nach einigen tausend Kilometern Laufleistung steigt der CO2-Ausstoß an.
Staatsanwaltschaften am Zug – DUH leitete zahlreiche Rechtsverfahren ein
Die DUH wird die für die einzelnen Autokonzerne zuständigen Staatsanwaltschaften über die ihr vorliegenden Hinweise sowie erste durchgeführte Tests informieren. Seit einem halben Jahr streitet die DUH in einem Rechtsverfahren gegen das BMVI um die Herausgabe der vollständigen Messprotokolle inklusive CO2-Werte. Diese Weigerung des Ministeriums, die Werte einer abgeschlossenen Untersuchung, die vom Steuerzahler bezahlt wurde nicht zu veröffentlichen, bezeichnet die DUH als „skandalös“. Eine offizielle Bekanntmachung dieser Werte würde es betroffenen Autohaltern erheblich erleichtern, ihre Schadenersatz- beziehungsweise Kaufrücktrittsansprüche durchzusetzen.
Die DUH hat mittlerweile über zehn Rechtsverfahren gegen das BMVI beziehungsweise das KBA eingeleitet. Diese beziehen sich sowohl auf die Weigerung der Behörden, dem klageberechtigten Umwelt- und Verbraucherschutzverband trotz klarer Rechtslage Informationen zum Rückruf sowie zu den fehlerhaften CO2-Angaben mehrerer VW Modelle, die Ende letzten Jahres bekannt wurden, zu übermitteln. Weiterhin hat die DUH rechtliche Schritte zum Entzug der Typgenehmigung für den Opel Insignia gegen das KBA eingeleitet.
[note Das Emissions-Kontroll Institut (EKI) ist eine Einrichtung der Deutschen Umwelthilfe. Ziel des EKI ist es aufzuzeigen, welche Schadstoffe die Luftqualität in welchem Ausmaß beeinträchtigen und wo sie dies tun. Das EKI führt seit Mai 2016 eigene Abgasmessungen von Fahrzeugen durch und testet die Umgebungsluft. Bereits seit September 2015 lässt die Deutsche Umwelthilfe Pkw verschiedener Hersteller von zertifizierten Instituten prüfen.]
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