Atom-Konzerne erringen Teil-Sieg in Karlsruhe

Hals-über-Kopf-Atomausstieg kostet Steuerzahler viel Geld – Konzernen steht jedoch nur „angemessene“ Entschädigung zu

Das Bundesverfassungsgericht erachtet die Klagen der AKW-Betreiber E.on, RWE und Vattenfall gegen den Atomausstieg von 2011 nach dem Fukushima-GAU nur als teilweise berechtigt. „Die dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz vereinbar“, so die Richter. Den EVU stehe aber wegen des beschleunigten Atomausstiegs eine „angemessene“ Entschädigung zu. „Aus den verlangten 19 Milliarden wird jedoch nichts“, so zahlreiche Medien in ersten Interpretationen (s. Handelsblatt). Dennoch titelten andere (manager-magazin): „Schlappe für Merkel“.

Offen sei allerdings noch – so u.a. tagesschau.de – ob die AKW-Eigner die grundsätzlich eingeräumten Ansprüche auch wirklich durchsetzen werden, bzw. können. Denn die Verhandlungen darüber, wie die astronomischen Kosten für Rückbau und Lagerung der atomaren Altlasten aufgeteilt werden, laufen in Berlin gleichzeitig.

Die EVU hatten ins Feld geführt, die Regierung habe sie enteignet; das begründeten sie mit der erst kurz vorher beschlossenen Laufzeitverlängerungen für 17 AKW, die dann wieder rückgängig gemacht worden seien – ursprünglich sicher scheinende Extra-Strommengen seien gestrichen worden; den Betreibern wurde für jedes AKW ein fester Abschalttermin vorgeschrieben.

Konkret hielten die Richter des Ersten Senats einen Anspruch der Atomkonzerne auf einen Ausgleich für die 2002 zugewiesenen Reststrommengen der Atomkraftwerke für gerechtfertigt. Dem Urteil zufolge müssen Regierung und Parlament bis 30.06.2018 eine entsprechende Neuregelung verabschieden.

Folgt: Solarify dokumentiert Presseerklärung des BVerfG