Reaktionen auf Karlsruher Atom-Urteil

Hendricks: Bundesverfassungsgericht bestätigt Atomausstieg – und weitere

Es ist einigermaßen erstaunlich, welch unterschiedliches Echo die Karlsruher Entscheidung auslöste: Während sich die Umweltministerin „sehr zufrieden“ darüber zeigte, dass sowohl  „die entschädigungslose Rücknahme der Laufzeitverlängerungen“ als auch das Gesetzgebungsverfahren selbst verfassungskonform seien, begrüßte der BUND-Vorsitzende die „weitgehende Niederlage der AKW-Betreiber“ – Correct!v meinte, das Verfassungsgericht habe den AKW-Betreibern „in Teilen Recht“ gegeben, und warnte vor dem Ausgang der Vattenfall-Klage vor dem Weltbank-Schiedsgericht. Greenpeace sprach von „einem guten Tag für den Atomausstieg“.

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AKW Neckarwestheim – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Klagen der Atomkonzerne gegen das Atomausstiegsgesetz von 2011 erklärt Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Ich bin sehr zufrieden mit der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass das Atomausstiegsgesetz von 2011 im Wesentlichen mit unserer Verfassung im Einklang steht. Sowohl die Einführung fester Abschalttermine als auch die Staffelung der Abschaltfristen sind verfassungskonform. Verfassungskonform sind auch die entschädigungslose Rücknahme der Laufzeitverlängerungen von 2010 und das Gesetzgebungsverfahren selbst. Die Milliardenforderungen der Konzerne sind mit dem heutigen Tage vom Tisch.

Das Gericht sieht lediglich in einem Randbereich des Gesetzes zu den beiden AKW Krümmel und Mülheim-Kärlich einen Sonderfall, der jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes insgesamt nicht in Frage stellt. Für diese beiden Anlagen muss der Gesetzgeber nunmehr einen Ausgleich schaffen. Wie dies erfolgen kann, darüber lässt das Gericht dem Gesetzgeber einen breiten Gestaltungsspielraum. Damit steht jedenfalls fest, dass der Zeitplan des Atomausstiegs nicht verändert wird.“

BUND begrüßt weitgehende Niederlage der AKW-Betreiber vor dem Bundesverfassungsgericht. Atomausstieg grundsätzlich verfassungsgemäß

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Atomausstiegsgesetzes aus dem Jahr 2011 begrüßt. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die AKW-Betreiber damit gescheitert sind, den Atomausstieg in Frage zu stellen und Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe zu erstreiten“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Es ist unverschämt, dass die Energiekonzerne versucht haben, sich den Abschied von der gefährlichen Atomkraft vergolden zu lassen“, sagte Weiger.

Das Bundesverfassungsgericht sehe zwar einzelne verfassungswidrige Regelungen in Bezug auf das Abschalten des Atomkraftwerks Krümmel und für RWE, noch mit Reststrommengen aus dem seit langem stillgelegten Atommeiler Mühlheim-Kärlich Geld zu verdienen. „Die Risiken der Atomenergie erfordern jedoch einen unverzüglichen und endgültigen Atomausstieg“, sagte Weiger.

„Die Bundesregierung darf jetzt nicht Laufzeitverlängerungen für bestimmte AKW erlauben, sondern sollte im Zweifel eine Entschädigung für einzelne AKWs vorsehen und so den Atomausstieg sogar beschleunigen. Wir fordern außerdem die dauerhafte Absicherung des Atomausstiegs durch dessen Festschreibung im Grundgesetz“, sagte der BUNDorsitzende.

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