EU-Kommission stellt Energie-Legislativpaket vor – BMWi: „Aus deutscher Sicht wichtiger erster Schritt, um Europa energiepolitisch voranzubringen“ – Gabriel: „Flickenteppich aus Einzelfallgenehmigungen“
Insgesamt vier Richtlinien und vier Verordnungen umfasst das von der Europäische Kommission vorgestellte sogenannte Winterpaket. Dazu zählen Vorschläge zur besseren Koordinierung nationaler Energiepolitiken, zur Reform der Richtlinien für Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Strommarktdesign. Das Maßnahmenpaket soll laut einer Medienmitteilung aus dem BMWi den Rahmen für die Energiepolitik in der EU bis zum Jahr 2030 prägen.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bezeichnete das Paket als „ersten wichtigen Schritt, um den europäischen Energierahmen grundlegend neu zu gestalten“, bei einigen Themen fehle aber noch der große Wurf. Auf EU-Ebene beginne nun der legislative Prozess in Rat und Parlament. Die Bundesregierung werde sich in die Debatte einbringen und dafür einsetzen, dass die Verordnungen und Richtlinien in bestimmten Punkten überarbeitet würden. Beim Treffen des EU-Energieministerrats am 05.12.2016 tauschten sich die Energieminister informell dazu aus.
Die Richtlinien und Verordnungen im Überblick
Welche Reformen strebt die EU-Kommission durch ihr Winterpaket an?
- Reform der Energieeffizienz-Richtlinie: Die EU-Kommission will ein ambitioniertes Ziel von 30 Prozent mehr Energieeffizienz im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 verbindlich vorschreiben. Das Ziel ist aus Sicht der Bundesregierung angemessen, und der Weg, den die Kommission mit der reformierten Energieeffizienz-Richtlinie vorschlägt, führt in die richtige Richtung. Insbesondere, dass in der Energieeffizienz-Richtlinie der Grundsatz „Efficiency First“ durch klarere Rahmenbedingungen verankert werden soll, ist zu begrüßen. Damit bestätigt die Kommission den vom BMWi mit dem Grünbuch Energieeffizienz eingeschlagenen Weg.
- Governance-Verordnung: Dabei handelt es sich um einen Vorschlag für eine bessere Koordinierung der nationalen Energiepolitiken durch abgestimmte nationale Klima- und Energiepläne – aus Sicht der Bundesregierung ein richtiger Schritt auf dem Weg zu einer Energieunion.
- Strommarktdesign: Eine Richtlinie und drei Verordnungen befassen sich mit dem europäischen Strommarkt. Sie unterstützen die deutsche Richtungsentscheidung für einen Strommarkt 2.0 und stellen europaweit die Weichen für eine freie Preisbildung als Impulsgeber für Innovation und Investition sowie mehr Flexibilität. Gabriel: „Es ist richtig, dass Versorgungssicherheit künftig nicht mehr allein national, sondern grenzüberschreitend betrachtet wird. Denn in einem gemeinsamen und gut vernetzten Markt brauchen wir insgesamt weniger Kraftwerke und sparen so Kosten für die Verbraucher“. Kritisch sieht das BMWi dagegen den Trend zu einer stärkeren Zentralisierung der europäischen Energiepolitik.
- Reform der Erneuerbaren-Richtlinie: Der Vorschlag für die europaweite Ausgestaltung der Förderung Erneuerbarer Energien verpasst nach Ansicht der Bundesregierung die Chance, konkrete Vorgaben für die nationalen Fördersysteme zu setzen. Es fehle ein Rahmen, um klare Investitionsanreize für Erneuerbare Energien zu bestimmen. „Mit einem Flickenteppich aus Einzelfallgenehmigungen werden wir nicht zur Nummer Eins im internationalen Rennen um die Arbeitsplätze von morgen“, so der Bundeswirtschaftsminister.
Gabriel: Energieunion muss in Rat und Parlament diskutiert werden
Kritisch sieht die Bundesregierung auch, dass Fragen von zentraler politischer Relevanz bei der Umsetzung der Energieunion auf die technische Ebene in sogenannte Network-Codes oder Leitlinien des Wettbewerbsrechts verlagert werden sollen. Bei diesen Verfahren trifft die EU-Kommission wesentliche Entscheidungen entweder ohne die ausdrückliche Zustimmung der Mitgliedstaaten oder über Einzelfallentscheidungen mit einem Mitgliedstaat. Sigmar Gabriel: „Die Energieunion ist ein zentrales politisches Vorhaben der EU und muss im Rat und im Europäischen Parlament offen diskutiert und politisch entschieden werden. Hier werden wir im Laufe des Verfahrens noch nacharbeiten müssen.“
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