EU-Kommission hat gegen Deutschland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet – Von: EurActiv.de
Wegen des Abgasskandals um Volkswagen und weitere Autobauer hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Denn trotz des Skandals um manipulierte Abgaswerte blieb der Volkswagen-Konzern in Deutschland bislang straffrei. Die EU-Kommission sieht darin eine Vertragsverletzung. Das Bundesverkehrsministerium hingegen verteidigte sein Vorgehen.
Die Bundesrepublik habe keine Strafen gegen den Volkswagen-Konzern verhängt, kritisierte die Brüsseler Behörde. Neben Deutschland wurden Verfahren auch gegen Luxemburg, Spanien, Großbritannien, Tschechien, Litauen und Griechenland eingeleitet. „Sich an das Gesetz zu halten, ist vor allen Dingen die Pflicht der Automobilhersteller“, sagte EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska. „Aber die nationalen Behörden in der EU müssen dafür Sorge tragen, dass die Autohersteller das Gesetz auch tatsächlich einhalten.“
Die EU-Kommission leitete gegen Deutschland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien Vertragsverletzungsverfahren ein, weil diese Länder dem Volkswagen-Konzern für die Nutzung „illegaler Abschalteinrichtungen“ keine Strafen auferlegt hätten, obwohl dies im jeweiligen nationalen Recht vorgesehen sei. Darüber hinaus haben Deutschland und Großbritannien nach Auffassung der EU-Kommission EU-Recht verletzt, weil sie jeweils von ihren nationalen Behörden gesammelte technische Informationen zurückgehalten hätten.
Konkret gehe es um „potenzielle Unregelmäßigkeiten bei Stickoxid-Emissionen von Fahrzeugen der Volkswagen-Gruppe und anderer Autohersteller in ihren Staatsgebieten“, die beide Länder trotz gegenteiliger Aufforderung der Kommission zurückgehalten hätten. Zusätzlich leitete die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Tschechien, Litauen und Griechenland ein. Diese hätten es versäumt, Strafsysteme für derartige Fälle in nationales Recht umzusetzen.
„Gute Nachricht für die Verbraucher“
Das Bundesverkehrsministerium verteidigte sich unterdessen. Deutschland habe „als einziges europäisches Land“ einen „umfassenden Katalog mit Sofortmaßnahmen zur gezielten Vermeidung von unzulässigen Abschalteinrichtungen umgesetzt“, erklärte ein Sprecher. Dem Volkswagen-Konzern sei aufgegeben worden, „auf seine Kosten die Fahrzeuge in einen rechtskonformen Zustand zu überführen“. Die Rückrufaktion für die betroffenen Autos sei „im Sinne des Kunden die zielführende Lösung“.
Der Europäische Verbraucherverband BEUC begrüßte die Kommissionsentscheidung als „gute Nachricht für die Verbraucher“. Das Versäumnis der betroffenen Länder, gegen die „betrügenden Autohersteller“ vorzugehen, zeige, „wie einseitig die Antwort“ auf die Abgasaffäre bislang geblieben sei. „Es ging darum, die Industrie zu schützen – auf Kosten des Verbrauchers“.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warf der Bundesregierung vor, „die Folgen des Abgasskandals für Mensch, Umwelt und Klima“ kleinzureden. Das Vertragsverletzungsverfahren führe „hoffentlich endlich dazu, die Vetternwirtschaft zwischen der Bundesregierung und der Automobilindustrie offenzulegen“. Bei den Vertragsverletzungsverfahren beruft sich die Kommission auf eine mangelnde Umsetzung einer EU-Verordnung von 2007. Diese legt die Abgasnormen der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 fest. Gleichzeitig verpflichtet sie EU-Mitgliedsstaaten, abschreckende Strafen für Verstöße von Autoherstellern einzuführen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden.
Die betroffenen Länder haben nun zwei Monate Zeit, zu den Vorwürfen der Kommission Stellung zu beziehen. Bienkowska kündigte erneut Vorschläge für eine „größere europäische Aufsicht“ an, um das Auto-Zulassungssystem „robuster zu machen“. Das Europaparlament hatte bereits im Oktober 2015 eine Zulassungsbehörde auf EU-Ebene gefordert Unter anderem das Bundesverkehrsministerium sprach sich gegen eine solche Kompetenzverlagerung auf EU-Ebene aus.
->Quelle: euractiv.de/abgasskandal-beschert-deutschland-vertragsverletzungsverfahren