Politisch zermalmt worden seien im Zuge der siebenjährigen Debatte zum Wertstoffgesetz drei wichtige ökologische Ziele.
„Eine Mindesterfassungsmenge (ursprünglich: 25 KG pro Einwohner in jedem Bundesland) wurde gestrichen. Diese hätte gerade in Regionen mit schlechten Sammelerfolgen Anreize schaffen können, Sekundärrohstoffe zu erzeugen. Anspruchsvolle Recyclingziele für die erfassten Wertstoffe wären dann wirkungsvoller. Zwar begrüßt der NABU höhere Recyclingquoten im Gesetz, allerdings sind diese über die letzten Monate so lange aufgeweicht worden, dass sie kaum noch wirklichen Innovationsdruck ausüben werden. Um ein stärkeres Umdenken auch der Hersteller hin zu einem recyclingfreundlichen Produktionsprozess zu gewährleisten, waren ursprünglich höhere Quoten vorgeschlagen, die dynamisch gestaltet werden sollten. Sie sind alle auf der Strecke geblieben, zum Nachteil der Umwelt.“
Der aktuelle Gesetzesentwurf spare nahezu gänzlich wirtschaftliche Anreize für eine bessere Recyclingqualität und den Einsatz von Rezyklaten aus. Der aktuelle Plan der Bundesregierung, die Dualen Systeme darum wetteifern zu lassen, wer seine Lizenzentgelte möglichst ökologisch gestalte, sei zum Scheitern verurteilt. Wenn jedes einzelne System nicht-standardisierte Kriterien anlegen dürfe, die entsprechend schlecht kontrolliert werden könnten, bringe das dem Gesamtsystem nichts. Es bedürfe einer finanziellen Steuerung jenseits des wettbewerblichen Lizenzentgeltsystems. Ein Bonus-Malus-Mechanismus, in den alle Inverkehrbringer von Verpackungen einzahlen müssen und von dem die Produzenten von „guten“ Verpackungen inklusive Rezyklateinsatz profitieren wäre die bessere Alternative. Detailfragen zu diesem Mechanismus müssten jetzt geklärt werden und nicht erst Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Der Entwurf sieht vor, dass der Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen sich positiv in den Entgelten niederschlagen sollte. Dieser Einsatz sei aber nicht immer ökologisch sinnvoll und dürfe nicht pauschal als positiv bewertet werden. Im schlimmsten Fall werde der Anbau von wasser- und chemikalienintensiven Monokulturen gefördert.
Schließlich kritisiert der NABU die Pläne zur Schaffung einer Zentralen Stelle in Einzelhandels- und Herstellerhand. Die Kontrolle der Lizenzierungs-, Sammlungs- und Verwertungsmengen von Wertstoffen sollte nicht bei Herstellern und Handel liegen. Deren Interesse liegt nicht vorrangig in der Vermeidung von Abfällen geschweige denn in besseren Verwertungssystemen, sondern allein in der Schließung von Schlupflöchern beim Finanzierungssystem der erweiterten Produzentenverantwortung. Die Zentrale Stelle sollte daher an eine staatliche Behörde angedockt werden, die unabhängig kontrolliert und vor allen Dingen transparente und nachvollziehbare Daten der Allgemeinheit zur Verfügung stellt.
Konkrete Maßnahmen zur Abfallvermeidung fehlen im Gesetzesentwurf. Im Gegenteil: Das bisherige Ziel für Mehrweg- und ökologische Einweggetränkeverpackungen von 80 Prozent fällt ersatzlos weg. Politische Instrumente, wie eine Getränkeverpackungssteuer sind in der politischen Diskussion offenbar unerwünscht, unabhängig davon, dass dadurch über eine Millionen Tonnen Klimagasemissionen jährlich eingespart werden könnten. Die vorgesehene Kennzeichnung von Mehrweg oder Einweg am Einkaufsregal reicht nicht aus, um Discounter zu Listung von Mehrwegflaschen zu bewegen.
Das geplante Verpackungsgesetz versagt bei Abfallvermeidung, bürgerfreundlicher Wertstoffsammlung und bei Anreizen für eine hochwertige und umfassende Kreislaufwirtschaft. Es lässt eine halbe Millionen Wertstoffe komplett aus der gesetzlichen Regelung. Der NABU spricht sich daher gegen die Verabschiedung des Gesetzes aus, gerade weil in den Folgejahren sicher kein Wertstoffgesetz erneut auf den Weg gebracht wird. Hohe Recyclingquoten könnten, wie schon 2014 zuletzt versäumt und von Umweltverbänden gefordert, nun in einer Novelle der VerpackV umgesetzt werden. Alle übrigen beschriebenen Maßnahmen dürfen nicht vergessen und müssen in einem wirklichen Wertstoffgesetz zusammengefasst werden.
Folgt: Gewerbeabfallverordnung mit mehr Ausnahmen als Regeln