Heizwertklausel und Sperrmüllverordnung – Heizwertklausel streichen!
Der NABU begrüßt, dass die Heizwertklausel endlich aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gestrichen werden soll. Gemeinsam mit anderen Umweltverbänden hatte der NABU bereits 2012 eine offizielle Beschwerde gegen Deutschland in Brüssel eingereicht. Die Klausel stellte die energetische und stoffliche Verwertung von Abfällen gleich, sofern der Heizwert des Abfalls mindestens 11.000 Kilojoule je Kilogramm betrug. Dies sorgte in der Folge dafür, dass hunderttausende Tonnen Wertstoffe in den Müllofen landeten anstatt ressourcenschonend recycelt zu werden.
Der NABU: „Es ist bedauerlich, dass sich die deutsche Politik auch hier so schwer tut, die Abfallhierarchie konsequent umzusetzen. Aus Umweltverbandssicht reicht es nicht, nur die Klausel zu streichen. Ohne konkrete Vorgaben ist zu befürchten, dass die Abfallfraktion Sperrmüll weiterhin mehrheitlich den Weg in die Verbrennung findet. Der NABU fordert daher eine Verordnung, für die 2,5 Millionen Jahrestonnen Sperrmüll. Diese soll klare Behandlungsvorgaben vor allem für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und eine bürgerfreundliche Sammelstruktur machen. Gleichzeitig soll sie Recyclingquoten für die Wertstoffe im Müll vorgeben und die Verbrennung unbehandelten Sperrmülls verbieten.“
Bioabfall – geltendes Recht endlich vollziehen!
Seit dem 01.01.2015 ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz die Getrenntsammlung von Bioabfällen vorgeschrieben. Jedoch weigert sich Ende 2016 noch mehr als jeder zehnte Landkreis dieses Gesetz in die Praxis umzusetzen. Die meisten Kommunen rechtfertigen ihre ablehnende Haltung mit zu hohen Kosten oder einem hohen Grad an Eigenkompostierern. Diese Argumente lässt das Gesetz aber nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gelten. Die erwartbaren höheren Sammelmengen, die der Vergärung oder der Kompostierung zugeführt werden, rechtfertigen einen höheren logistischen Aufwand und auch in ländlichen Regionen mit großen Gärten finden sich im Restmüll nach wie vor ein sehr hoher Anteil an Speiseresten und Bioabfällen.
So wäre das Sammelpotenzial von Bioabfällen sehr hoch. Studien zeigen, dass rund neun Millionen Tonnen Bioabfall erfasst und als Gas oder Kompost verwertet werden könnten. Aktuell nähern sich die Städte und Landkreise aber erst der Marke von fünf Millionen Tonnen. Das liegt auch daran, dass die zuständigen übergeordneten Behörden den praktischen Vollzug nicht einfordern. Nur wenige Landesumweltminister und Regierungsbezirke scheinen sich mit Landräten und Bürgermeistern anlegen zu wollen, wenn es um den Anschluss der Haushalte an eine Biotonnensammlung geht. Umweltpolitisch ist dies ein Armutszeugnis und es bedarf es einer dringenden Kehrtwende in den Ländern, damit geltendes Recht endlich vollzogen wird.
->Quellen: nabu.de/21608