…und Netzreserve
Wie das BMWi mitteilte, hat die Europäische Kommission am 20.12.2016 weitere zentrale Bausteine der Energiewende beihilferechtlich bestätigt: das EEG 2017 und die Netzreserve. Teil der Genehmigung ist auch das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG).
Mit der Genehmigung könne das EEG 2017 wie geplant am 01.01.2017 in Kraft treten. Das sei ein wichtiger Schritt. Damit herrsche Rechtssicherheit über das künftige Förderregime, das mit der Umstellung auf Ausschreibungen die Erneuerbaren Energien fit für den Markt und damit für die nächste Phase des Erneuerbaren-Ausbaus mache. Ab 2017 werde die Höhe der Förderung nicht mehr staatlich festgesetzt, sondern durch Ausschreibung am Markt ermittelt.
Neben der Genehmigung des EEG 2017 und des Windenergie-auf-See-Gesetzes habe die Europäische Kommission heute ebenfalls grünes Licht für die sogenannte Netzreserve gegeben. Die Netzreserve sichere die Stabilität des Stromnetzes und damit die Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems. Sie sei zeitlich und größenmäßig an regionalen Netzengpässen orientiert. Zudem sei auch die Kostenerstattung für Anlagen in der Netzreserve angepasst und damit für die Praxis klar geregelt worden.
->Quelle: bmwi.de/pressemitteilung