„Kein vorauseilender Gehorsam!“
Was bedeutet das BGH-Urteil zum Anlagenbegriff für die Betreiber?
Interview mit Rechtsanwältin Magarete von Oppen – mit freundlicher Genehmigung von Solarpraxis
Am 04.12.2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) anlässlich einer Entscheidung über eine „mobile Inbetriebnahme“ (Inbetriebnahme auf provisorischen Gestellen in einer Halle mittels Glühlampentest) den Anlagenbegriff zum Entsetzen der Branche neu definiert. Anlage sei die nach der Konzeption eines vernünftigen Anlagenbetreibers errichtete Gesamtinstallation an dem dafür vorgesehenen Standort, einschließlich der Gestelltechnik. weiterlesen…