Endlager-Kommission einig über Standort-Definition
Begriff „Standort mit bestmöglicher Sicherheit“
Die Kommission hoch radioaktiver Abfallstoffe (so genannte Endlager-Kommission) hat sich am 21.01.2016 nach intensiver Diskussion auf die Definition des Begriffes „Standort mit bestmöglicher Sicherheit“ geeinigt. Die Definition bezieht sich auf den Paragraphen 1 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) und ist Grundlage für das von der Kommission im Abschlussbericht zu beschreibende Suchverfahren eines Endlagers für hochradioaktive Abfallstoffe. weiterlesen…