Jetzt wird es Gesetz: AKW-Betreiber können sich freikaufen
Gesetzentwurf: Bund übernimmt Atom-Endlagerung
Atomkraftwerkbetreiber sollen zwar weiterhin für den Rückbau ihrer AKW aufkommen müssen, werden aber gegen Einzahlung in den geplanten Fonds von der Pflicht zur Zwischen- und Endlagerung befreit – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 22.11.2016. Das sehe der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung (18/10353) vor.
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