Abgasuntersuchungen der Deutschen Umwelthilfe schon im März 2016 mit ähnlichem Ergebnis
Bereits im März 2016 hatte die DUH festgestellt, dass beispielsweise der Daimler Pkw Smart cdi Diesel, der kleinste Diesel-Pkw der Welt, mehr als drei Mal so viele NOx-Emissionen ausstößt wie der Daimler 28-Tonner-Lkw Actros (Solarify berichtete).
Zu der am 06.01.2017 bekannt gewordenen ICCT-Untersuchung über im Realbetrieb doppelt so hohe Dieselabgase von Euro 6 Pkw zu Euro VI Lkw erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): „Der ICCT bestätigt in seiner heute bekannt gewordenen neuen Studie Abgasuntersuchungen der DUH vom 21. März 2016. Wir enthüllten, dass ein moderner Actros 28-Tonner dreimal geringere Abgasemissionen hat als ein von der DUH gemessener Smart cdi Diesel (Euro 5b).“
[note Damals hatte Solarify berichtet: Alarmierende Werte bei Smart Diesel: 4x so viel wie 28-Tonner
Die DUH stellte am 21.03.2016 neue eigene Abgasmessungen an einem Smart Diesel mit alarmierenden NOx-Emissionen vor (Prüfbericht unten). Die Untersuchungen fanden im Februar und März 2016 bei der Abgasprüfstelle der Berner Fachhochschule in der Schweiz statt. Dabei überschritt der Smart bei allen auf dem Rollenprüfstand gefahrenen Tests mit betriebswarmem Motor die Euro 5 Grenzwerte für NOx-Ausstoß erheblich. Verglichen mit einem 28-Tonner, ebenfalls vom Hersteller Daimler (Actros 1842, Euro 6), der laut Kraftfahrt-Bundesamt auf der Straße mit 158 mg NOx/km gemessen wurde, übersteigt der Smart beim CADC-Fahrzyklus (der CADC Zyklus wird zum Ermitteln von Pkw-Emissionsfaktoren verwendet) diesen Wert mit 589 mg/km um das fast Vierfache. Dabei meldete das Fahrzeug während oder nach den Tests trotz der stark erhöhten Emissionen keinen Fehler der On-Board-Diagnose (OBD) über die Warnlampe.
Verkehrsexperte Axel Friedrich erklärte damals: „Die festgestellten Überschreitungen der NOx-Emissionen beim kleinsten Serien-Diesel der Welt sind nicht nur in der Höhe absolut inakzeptabel, sondern zeigen ein technisch nicht plausibles Muster. Dass dieses Fahrzeug mit dem für eine funktionierende Abgasreinigung optimalen betriebswarmen Zustand kein einziges Mal die NOx-Grenzwerte einhält, ist technisch nicht plausibel. Wenn Hersteller erklären, dass sie keine Zykluskennung verwenden, sollte dies durch unabhängige Straßenmessungen belegt werden.“]
Die DUH hat inzwischen mehrere Rechtsverfahren zur Aberkennung der Typzulassung bzw. zur Feststellung, dass bei mehreren Millionen Euro 5 und 6 Diesel-Pkw keine Typzulassung mehr besteht, gegen die Bundesregierung eingeleitet. Sie geht davon aus, dass Bundesverkehrsminister Dobrindt die rechtswidrige Kumpanei mit den Autokonzernen nicht freiwillig beenden wird und setzt nun auf Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Resch: „Die bisherigen Entscheidungen von Land- wie Verwaltungsgerichten zu Betrugs-Diesel stimmen hoffnungsfroh. Noch im Laufe des Jahres 2017 werden wir erste Urteile sehen, die den Rechtsbruch des Bundesverkehrsministeriums samt seiner Skandalbehörde Kraftfahrt-Bundesamt bestätigen werden. Die rechtlichen Vorschriften sind eindeutig: Diesel-Pkw müssen seit 2007 auf der Straße bei vergleichbaren Fahrprofilen wie im Prüflabor die Grenzwerte ohne jeden Verschlechterungsfaktor einhalten. Die Bundesminister Dobrindt, Gabriel und Hendricks ignorieren Recht und Gesetz mit fatalen gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung und die Umwelt. Nach neuesten Berechnungen der EU-Kommission sterben jährlich über 10.600 Menschen in Deutschland an den Folgen des Dieselabgasgiftes Stichstoffdioxid.“
Schon am 17.02.2016 legte Vicente Franco vom ICCT Berlin vor der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen einer Präsentation unter dem Titel „Daten, Fakten und offene Fragen“ eine Zwischenbilanz im Abgasskandal vor. Sein Tenor damals ebenfalls: „NOx-Emissionen moderner Diesel-Pkw sind – im Durchschnitt – höher als die von Diesel-Lkw“.
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