…aber KfW wartet auf Freigabe der Bundesmittel – dennoch: BSW-Solar rechnet mit weiterem Anziehen der Speichernachfrage – Speicherpreise seit 2013 um 40 Prozent gesunken
Seit Jahresbeginn können wieder staatliche Zuschüsse aus dem Speicherförderprogramm der KfW beantragt werden. Aber noch kann die KfW — wie pv magazine herausgefunden hat – keine Tilgungszuschüsse gewähren. Das BMWi verweise lediglich auf die 30 Millionen Euro, die im Etat eingestellt und noch längst nicht ausgeschöpft seien. Den vom Bund zugesagten Tilgungszuschuss könne die Bank deshalb noch nicht gewähren, weil sie noch auf das Zuteilungsschreiben aus dem BMWi warte.
Förderfähig, besser gesagt antragsfähig, sind stationäre solare Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer maximal 30 Kilowatt leistenden Solarstromanlage. Die Förderung (KfW 275) besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen KfW-Kredit sowie einem Tilgungszuschuss der Bundesregierung in Höhe von 19 Prozent. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaikanlage.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. rät interessierten Verbrauchern zur Eile. Bereits ab Juli 2017 sinkt der Speicherzuschuss auf 16 Prozent. Die finanzielle Ausstattung des Fördertopfes ist zudem begrenzt. Im letzten Jahr waren die Fördermittel bereits im Herbst erschöpft.
„Die Installation eines Heimspeichers in Kombination mit einer PV-Anlage war noch nie so attraktiv. Die Anschaffung eines schlüsselfertigen Solarstromspeichers kostet heute 40 Prozent weniger als vor drei Jahren. Das geht aus aktuellen Befragungen des BSW und der Speichermesse ees Europe hervor. Gleichzeitig sind die Preise selbst erzeugten Solarstroms inzwischen oft nur noch halb so hoch wie die Stromtarife beim Versorger. Da wundert es nicht, dass sich immer mehr Verbraucher und Unternehmer mit Hilfe eines Speichers so unabhängig wie möglich machen wollen“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Im BSW sind neben der Solarbranche führende Anbieter von Solarstromspeichern organisiert.
Anträge können zwar seit Anfang Januar wieder gestellt werden, doch noch kann die KfW keine Tilgungszuschüsse gewähren, schreibt pv magazine. Das BMWi erwähnt dies mit keiner Silbe, sondern verweist nur auf die 30 Millionen Euro, die im Etat eingestellt und noch längst nicht ausgeschöpft seien. „Wir warten noch auf das Zuteilungsschreiben aus dem BMWi“, erklärte eine KfW-Sprecherin auf Anfrage von pv magazine am 10.01.2017. Vielleicht sei es schon unterwegs, aber es liege eben noch nicht vor.
Das BMWi (BMWi) erklärte am Montag gegenüber pv magazine. „Für das das PV-Batteriespeicherprogramm wurden im Haushalt des BMWi Finanzmittel in Höhe von 30 Millionen Euro eingestellt. Diese sind bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Mit Beginn dieses Jahres wurde der im Oktober 2016 vorübergehend ausgesprochene Bewilligungsstopp wie geplant aufgehoben.“ Die KfW nehme seit dem 2. Januar wieder Anträge entgegen. „Für Zusagen in diesem Jahr sind Programmmittel in Höhe von 11,5 Millionen Euro vorgesehen“, so eine Ministeriumssprecherin. Sie erklärte allerdings nicht, wann die Mittel für die KfW freigegeben würden.
Im vergangenen Jahr hat die KfW im Zuge des Förderprogramms insgesamt 6500 Darlehen für Photovoltaik-Speichersysteme mit einem Volumen von 105 Millionen Euro bewilligt, erklärte die KfW-Sprecherin weiter. Knapp 5700 Anträge seien für Batteriespeicher im Zusammenhang mit einer neuen Photovoltaik-Anlage gestellt worden. Bei 800 Förderungen habe es sich um Nachrüstungen von Speichersystemen für bestehende Photovoltaik-Anlagen gehandelt. Nach nur sieben Monaten musste die KfW im vergangenen Jahr die Speicherförderung im vierten Quartal auf Eis legen. Die Mittel für den vom Bund finanzierten Tilgungszuschuss waren ausgeschöpft. Auch für dieses Jahr erwarten Experten, dass die Mittel für die Photovoltaik-Speicher wohl nicht ausreichen und das Programm erneut vorzeitig gestoppt werden wird. Das BMWi erklärte dazu: „Gemeinsam mit der KfW beobachten wir die Entwicklungen innerhalb des Förderprogramms sehr genau und behalten die Antragssituation sowie die Ausschöpfung der bereitgestellten Mittel im Blick.“ (Sandra Enkhardt)
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