Seit Januar 2017 müssen bestehende Anlagen schrittweise nachetikettiert werden
Das Energie-Label für Heizungen informiert Gebäudeeigentümer auf einer Skala von grün bis rot, wie effizient der Wärmeerzeuger im Haus ist. Seit dem 01.01.2017 ist laut BMWi das bei neuen Heizungen bereits verpflichtende Label auch für bestehende Heizungsanlagen vorgeschrieben.
[note Angebracht wird das Effizienzlabel an der Vorderseite des Heizkessels. Das Label liefert sechs verschiedene Informationen: Unterhalb der Europaflagge stehen die Modell – und Herstellerbezeichnung. Danach wird die Energieeffizienzklasse der Raumheizung auf einer Skala von grün (A++) bis rot (G) angegeben. Grün steht für eine effiziente Nutzung des Brennstoffes , rot für eine ineffiziente . Rechts neben der Farbskala steht die Effizienzklasse als Buchstabe. In der unteren Hälfte folgen die Heizleistung, der Wirkungsgrad und die Geräuschbelastung der Heizung.]
Die zuständigen Schornsteinfeger sind dazu angehalten , ein entsprechendes Etikett nach einer Überprüfung anzubringen“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau, dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderten Informationsprogramm rund um die energetische Sanierung. Für Hauseigentümer fallen keine Kosten an. Das Etikett der EU wird bis 2024 stufenweise eingeführt; dieses Jahr erhalten nur Geräte das Etikett, die vor 1992 eingebaut wurden. Angaben zu den Heizkosten macht das Label nicht, nur zur Effizienz des Gerätetyps. Auch darüber , ob die Heizung noch gut funktioniert und ob sie für das Haus überhaupt geeignet ist, gibt das Label keinen Aufschluss.
Hauseigentümer, die mehr über den Zustand ihrer Heizung wissen wollen, sollten eine finanziell geförderte Gebäudeenergieberatung in Anspruch nehmen, erklärt Hegen. „Die Beratung zeigt, ob eine Heizungsoptimierung sinnvoll ist. Das kann der Einbau einer neuen Heizungspumpe sein oder ein hydraulischer Abgleich. “ Ist die Heizung älter als 20 Jahre, lohnt sich oft sogar ein kompletter Austausch. Neue Heizungen einschließlich Optimierungen bei hydraulischem Abgleich und Regelung können in Ein – und Zweifamilienhäusern bis zu 30 Prozent an Endenergie und CO2 einsparen. Die Investition rechnet sich in vielen Fällen – besonders da der Bund einzelne Maßnahmen zusätzlich fördert. Daher sollte ein Heizungstausch zumindest geprüft werden, so Hegen.
Heizungen, die Holz, Bioöl oder Biogas verbrennen, sind von der Heizungslabelpflicht vorläufig noch ausgenommen. Eine Überprüfung der Heizung ist nicht vorgesehen, um das Kennzeichen auszustellen. Kriterien für die jeweilige Einstufung sind ausschließlich das Baujahr und der verwendete Energieträger.
Aus für Niedertemperaturgeräte – Brennwertgeräte jetzt Mindeststandard
Für die weniger effizienten Niedertemperaturgeräte, die die im Abgas enthaltene Energie nicht nutzen , bedeutet die Neuregelung das Aus. Aufgrund verschärfter Effizienzanforderungen im Rahmen des Heizungslabels erhalten Neuanlagen künftig keine CE -Zulassung mehr. „Da ein Vertrieb in Europa ohne die CE-Zulassung nicht möglich ist, wird die Niedertemperaturtechnologie komplett vom Markt verschwinden“, so Hegen. Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden künftig der Mindeststandard sein. Vor dem 26.09.2015 in Großmärkte oder ins Lager gebrachte Niedertemperaturgeräte dürfen noch verkauft werden. Eine Ausnahme gilt außerdem in manchen Mehrfamilienhäusern.
Neutrale Informationen gibt es auch kostenfrei über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000123333 oder unter www.zukunftaltbau.de. Auch zur Frage, ob an der Gebäudehülle energetische Sanierungsmaßnehmen sinnvoll sind, gibt die Beratung Antworten. Aktuelle Informationen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern gibt es auch auf www.facebook.com/ZukunftAltbau.