AbfKlärV (geänd.) fördert Kreislaufwirtschaft

VKU: Qualität der Klärschlämme entscheidend – noch keine wirtschaftlich vertretbaren Verfahren

Der VKU hat sich dafür eingesetzt, dass sich die Neuregelung der Klärschlammverwertung an der Qualität der Klärschlämme ausrichten. Die Koalition jedoch geht einen anderen Weg. Sie favorisiert unabhängig von der Qualitätsfrage den Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen. Zudem sieht der aktuelle Kabinettsentwurf eine verpflichtende Phosphor-Rückgewinnung vor. Die aktuellen Schwellenwerte und Umsetzungsfristen (12 bzw. 15 Jahre) sind aus Sicht der kommunalen Abwasserentsorger ein akzeptabler Kompromiss, allerdings darf es zu keinen weiteren Verschärfungen kommen.

Bund und Länder sollen unterstützen

Zudem sollte die vorgesehene Pflicht zur Phosphor-Rückgewinnung nur dann umgesetzt werden, wenn es auch wirtschaftlich vertretbare Verfahren gibt. Das ist derzeit nicht der Fall. Die Umsetzung der Vorgaben wird erhebliche Investitionen der Kommunen und ihrer Unternehmen erfordern. Zum einen, weil entsprechende Verbrennungskapazitäten und Aschelager geschaffen werden müssen. Zum anderen, weil man auch weitere Untersuchungen zum Phosphor-Recycling durchführen müsste. Der VKU fordert daher Bund und Länder auf, die Umsetzung durch Förderprogramme zu unterstützen. Zudem müsste die Gebührenfähigkeit der mit der Umsetzung der Verordnung verbundenen Maßnahmen sichergestellt werden.

BDEW: Vernünftiger Kompromiss – jedoch technologieoffen ausgestalten

„Der BDEW begrüßt, dass die Verordnungsinhalte im Rahmen der politischen Debatte praktikabel gestaltet wurden. Dazu zählen insbesondere die längeren Übergangsfristen für den Bau von Klärschlammverbrennungs- und Phosphor-Rückgewinnungsanlagen“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin. Mit der Verordnung sollen die Böden und Grundwasserressourcen zukünftig stärker geschützt werden. „Dieses Ziel unterstützen wir“, so Weyand.

Sachlich nicht gerechtfertigte Vorgaben

„Angesichts der Planungs- und Genehmigungszeiträume für die Errichtung von Anlagen zur Phosphor-Rückgewinnung sind die für größere Kläranlagen vorgeschlagenen Fristen von 12 bzw. 15 Jahren zur verpflichtenden Einführung realistisch“, so Weyand weiter. Bisher ist die Phosphor-Rückgewinnung noch nicht großtechnisch umsetzbar. Bedauerlich sei zudem, dass die Novelle mit sachlich nicht gerechtfertigten Vorgaben zu einem sehr niedrigen Aschegehalt der Kohle die Klärschlamm-Mitverbrennung beschränke. Eine solche Vorfestlegung auf bestimmte Brennstoffeigenschaften sei im Hinblick auf die laufende Entwicklung von großtechnisch einsetzbaren Verfahren zur Phosphor-Rückgewinnung aus Mitverbrennungsaschen nicht erforderlich.

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