Bundesrat verlangt Speicherentwicklung von Regierung

Bundesregierung soll Speicherstrategie entwickeln

Der Bundesrat möchte laut einer Medienmitteilung Entwicklung und Ausbau von Stromspeichern, vor allem elektrischer Energiespeicher, vorantreiben. In einer Entschließung vom 10.02.2017 erinnert die Länderkammer an ihre Beschlüsse zum Strommarktgesetz, in denen sie den dringenden Handlungsbedarf bei der Entwicklung von Speichern bereits deutlich gemacht habe (BR-Drs. 542/15 und BR-Drs. 356/16 (B)).

Sinnvolle Markteinführung

Die Bundesregierung solle deshalb eine Speicherstrategie entwickeln, die sowohl die langfristige Planung von großen als auch den Ausbau von kleinen dezentralen Speichern umfasse, der sich schneller realisieren lasse – „eine Markteinführungsstrategie für Energiespeichertechnologien und technische Lösungen für effiziente Sektorkopplung, die eine Vielfalt an technischen Lösungen, den Ausbau der Erneuerbaren Energie ermöglicht und durch Skaleneffekte für Kostensenkungen sorgt und damit eine volkswirtschaftlich sinnvolle Markteinführung sicherstellt“. Dazu müssten „bestehende Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für Energiespeicher fortentwickelt und ausgebaut werden“.

Da diese Planungen eine lange Vorlaufzeit hätten, müssten sie rechtzeitig angegangen werden. Erforderlich sei zudem eine Strategie, um die verschiedenen Speichertechnologien kosteneffizient auf den Markt zu bringen. Auch der Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für Stromspeicher ist nach Ansicht des Bundesrates entscheidend, um die Technologieführerschaft Deutschlands sicherzustellen.

Speichertechnologien sind gemäß der Entschließung wichtige Bausteine der Energiewende. Daher müsse „nicht nur der Erhalt des Bestands an Speichern, insbesondere im Bereich der Pumpspeicher, sichergestellt, sondern angesichts vielfach langer Planungsvorlaufzeiten auch rechtzeitig die Entwicklung und der Ausbau weiterer Energiespeicher verfolgt werden“. Der Bundesrat habe schon am 18.12.2015 einen Beschluss zum Strommarktgesetz gefasst und darin die Erwartung festgehalten, „dass die geltenden Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern überprüft und mögliche Hemmnisse für Errichtung und Betrieb beseitigt werden“.

Gebeten habe der Bundesrat dabei vor allem um Befreiung der Speicher von sogenannten Letztverbraucherabgaben für jene Strommengen, die dem öffentlichen Netz für die  Zwischenspeicherung entnommen und wieder zurückgespeist werden. Darüber hinaus soll die Bundesregierung staatlich veranlasste Preisbestandteile und Netzentgelte weiter anpassen – nicht nur auf Pumpspeicher bezogen, sondern auch auf weitere mit Energiespeichern verbundene Flexibilitätsoptionen, wie z. B. Anlagen zur Sektorenkopplung, etwa Power-to-Chemicals, Power-to-Heat oder Batteriespeicher. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese weitgehende Anpassung staatlich veranlasster Preisbestandteile und Netzentgelte im Rahmen einer konsistenten Gesamtlösung beraten werden sollte. Das sei insbesondere im Hinblick auf die Technologieführerschaft wichtig.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet – so die Bundesratsmitteilung. Die Regierung entscheide, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gebe es nicht.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) begrüßte die Entschließung ausdrücklich. „Speichertechnologien sind ein integraler Bestandteil der Energiewende, sie sind schon jetzt notwendig, um die fluktuierende Erzeugung von erneuerbaren Energien auszugleichen. Zudem können sie den Netzausbaubedarf mindern“, erklärte bne-Geschäftsführer Robert Busch. „Die Belastung des eingespeicherten Stroms mit Letztverbraucherabgaben ist ein Hemmnis für die Wirtschaftlichkeit vieler dezentraler Speicherprojekte und gehört daher richtigerweise abgeschafft.“ Busch lobte auch, dass der Bundesrat den Fokus auf alle bestehenden Flexibilitätsoptionen ausgeweitet habe, also auch Anwendungen in der Industrie und dem Wärmemarkt.

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