Abgas-Untersuchungsausschuss: Bald konkretere EU-Regelungen
Der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“ meldet: Ein Beamter des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zeigte sich am 13.02.2016 im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages zuversichtlich, dass es auf europäischer Ebene zu Konkretisierungen bei der Abgasgesetzgebung kommt. Ebenso wie Deutschland sähen mittlerweile auch andere wichtige Produktionsländer wie Frankreich und Italien, dass es hier Lücken gebe, sagte BMVI-Unterabteilungsleiter Guido Zielke.
Wenn der Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments abgeschlossen sei, werde es wohl Anpassungen im EU-Recht geben, prognostizierte Zielke. Die EU-Verordnung 715 von 2007 verbietet Einrichtungen zum Abriegeln der Abgasreinigung bei Autos. Ausnahmen etwa zum Motorschutz sind zulässig. Bis heute fehle aber eine genaue Regelung, was erlaubt sei und was nicht, monierte Zielke.
Deutschland habe nach Bekanntwerden des VW-Skandals die Lernkurve eher genommen als andere Länder, so Zielke weiter, der auch Mitglied der vom Verkehrsministerium eingesetzten Untersuchungskommission war. VW sei verpflichtet worden, die unzulässige Software zu beseitigen. Andere Hersteller, bei denen Zweifel an der Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen etwa bei bestimmten Temperaturen bestanden, seien genötigt worden zu erklären, welche Einrichtungen sie verwenden. Auch müsse die Fundstelle in der Software offengelegt werden. Dieser Weg habe „erkennbare Erfolge“ gebracht. Zielke beklagte zudem, dass die amerikanische Umweltbehörde EPA die Bundesregierung bei der Aufklärung der Affäre „in keinster Weise“ unterstützt habe.
Nach Aussage von Zielke hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) grundsätzlich die Möglichkeit, Einblick in die Software zu nehmen. Allerdings könne man bei den regelmäßigen Hauptuntersuchungen verbotene Software in einem normalen Auto angesichts von rund 100 Millionen Daten nur schwer finden.
Kontroverse wegen Aussageverweigerung
Zu Beginn der Ausschusssitzung kam es zu einer Kontroverse über die Aussagegenehmigung seitens des BMVI für den unter anderem für das Genehmigungsrecht zuständigen Referatsleiter Frank Albrecht. Als der Ausschuss-Vorsitzende Herbert Behrens (Die Linke) ihn nach den laut EU-Verordnung vorgesehenen Sanktionen bei verbotenen Abschalt-Einrichtungen fragte, intervenierte das Verkehrsministerium und verweigerte die Aussage unter Hinweis auf das im Dezember 2016 von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und sechs weitere Staaten hin. Brüssel wirft ihnen vor, keine Sanktionen gegen VW verhängt und nicht alle Informationen aus der nationalen Untersuchung offengelegt zu haben. Behrens kündigte an, die Nichterteilung der Aussagegenehmigung rechtlich prüfen zu lassen. (hib/stu)
Solarify wundert sich inzwischen über gar nichts mehr, was aus dem Verkehrsministerium kommt. Ob die Aussage zu Recht nicht genehmigt wurde, sei dahingestellt – aber besser wäre es, das Ministerium umzubenennen: in „Automobil-Industrie-Ministerium“, das wäre ehrlicher…
->Quellen: bundestag.de/hib454590