Von Deponiesickerwasser bis Polymerisationsanlagen

BMUB mit Strauß neuer Umweltgesetze

Das Bundeskabinett hat gemäß einer Medienmitteilung am 15.02.2017 Verbesserungen in zahlreichen Bereichen des Umweltrechts auf den Weg gebracht.  Eine Änderung der Grundwasserverordnung soll die bisherige Beurteilung, Einstufung und Überwachung des Grundwassers um neue Parameter erweitern. Damit kann besser erkannt werden, ob Handlungsbedarf beim Schutz des Grundwassers besteht. Der Bundesrat muss der Änderungsverordnung noch zustimmen.

Total-Raffinerie und Polymerisationsanlage, Leuna – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Mit einem weiteren Gesetzentwurf soll eine wasserrechtliche Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser eingeführt werden. Außerdem werden Vorschriften zur Eignungsfeststellung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe geändert.

Im Bereich der grenzüberschreitenden Luftreinhaltung bringen drei weitere Gesetze die Zustimmung Deutschlands zu den international vereinbarten Änderungen der Protokolle zu persistenten organischen Schadstoffen (POP), zu Schwermetallen sowie zum Göteborg-Protokoll auf den Weg.

Ein weiteres Gesetz stellt klar, dass Polymerisationsanlagen ab 2018 unter den Emissionshandel fallen. Darauf hatte sich Deutschland mit der EU-Kommission verständigt. Mit einer Änderung des Chemikaliengesetzes wird deutsches Recht an europäische Standards zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen angepasst.

 

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