Höchstes bayerisches Gericht bestätigt DUH – Stuttgart plant Diesel-Verbot
Am 16.02.2017 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Auffassung der Deutschen Umwelthilfe bestätigt, dass Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge nötig sind. Das berichtet die DUH in einer Pressemitteilung vom 17.02.2017.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelte öffentlich über Luftreinhaltemaßnahmen und Diesel-Fahrverbote in München. Rechtliche Grundlage ist ein seit 2012 bestehendes, rechtskräftiges Urteil, das den Freistaat Bayern dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan München fortzuschreiben.
Wegen der weitgehenden Untätigkeit von Freistaat und Landeshauptstadt hatte die DUH im November 2015 das Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet und einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen andauernder Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt.
Der Vorsitzende Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Rainer Schenk erklärte in der Sitzung unmissverständlich: „Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei.“ Das Gericht sehe darüber hinaus nach wie vor „eklatante Überschreitungen des Stickstoffdioxidwertes“ und „keinen günstigen Trend“. Zu Europa habe Richter Schenk konstatiert, „dass die EU nicht nur eine Werte- sondern auch ein Grenzwertegemeinschaft ist.“
Hierzu erklärt der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch: „Wir freuen uns, wie klar das höchste bayerische Verwaltungsgericht betont hat, dass Diesel-Fahrverbote unumgänglich sind. Das Gericht hat auch bestätigt, dass unser 2012 erstrittenes Urteil auf ‚Saubere Luft‘ weiter gilt und Fahrverbote im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden können, sobald das Bundesverwaltungsgericht dies in dem Düsseldorf-Verfahren bestätigt hat, was voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2017 der Fall sein wird. Bis dahin muss München alles vorbereitet haben, um die Fahrbeschränkungen unverzüglich einzuführen.“
Stuttgart wird ab 2018 Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen, um die stark belastete Luft der Landeshauptstadt zu verbessern. Wie Greenpeace aus dpa zitiert, hat sich die grün-schwarze Landesregierung heute darauf geeinigt, ab dem kommenden Jahr besonders belastete Straßen bei Feinstaubalarm nur noch für Dieselmodelle mit Abgasnorm Euro 6 zu öffnen. Das Kabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) beschloss diese Maßnahme am Dienstag. Unklar ist bislang, wie sie umgesetzt werden soll. Baden-Württemberg hatte bereits im vergangenen Jahr die bundesweite Einführung einer blauen Plakette gefordert, die jene Dieselautos klar kennzeichnen würde, die auch bei hohen Schadstoffwerten weiterhin fahren dürfen. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt diese Maßnahme bislang ab. Es kommentiert Greenpeace-Verkehrsexperte Tobias Austrup: „Dobrindt blockiert eine saubere Lösung der Luftprobleme vieler Städte und zwingt sie so zu unpraktischen und juristisch wackeligen Notmaßnahmen. Der Stuttgarter Beschluss unterstreicht: Schmutzige Diesel haben künftig keinen Platz in deutschen Städten. Aber in ihrer jetzigen Form lässt sich die Maßnahme nur schwer umsetzen. Die betroffenen Städte brauchen eine rechtlich saubere und vor allem praktikable Handhabe, um die Gesundheit ihrer Bürger zu schützen. Dobrindt darf der blauen Plakette nicht länger Steine in den Weg legen.“
->Quelle: Deutsche Umwelthilfe