Jahresbilanz 2016: Mehr als 1,7 Millionen Nutzer
Die Zahl der CarSharing-Nutzer ist 2016 erneut stark gestiegen. Am 01.01.2017 waren laut einer Pressemitteilung des Bundesverbands CarSharing e.V. (bcs) vom 21.02.2017 gut 1,7 Millionen Kunden bei deutschen CarSharing-Anbietern registriert. Das seien 36 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Die Bundesregierung will die weitere Verbreitung der Dienstleistung durch ein Carsharinggesetz fördern.
Insgesamt 1.715.000 Kunden waren am 01.01.2017 bei deutschen CarSharing-Anbietern angemeldet. Das entspricht einem Wachstum von 36,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Orte mit einem CarSharing-Angebot stieg auf 597. Das sind 60 Städte und Gemeinden mehr als im Vorjahr. bgs-Geschäftsführer Willi Loose kommentiert erfreut: „In innenstadtnahen Wohngebieten ersetzt ein CarSharing-Fahrzeug heute bis zu 20 private Pkw. CarSharing befreit Städte also in erheblichem Umfang von überflüssigen Autos. Das ist für uns die eigentliche, verkehrs- und umweltpolitische Bedeutung des CarSharing-Wachstums.“
Free-floating CarSharing: Plus 51,8
Besonders dynamisch sei das Wachstum 2016 im Bereich des sogenannten free-floating CarSharing mit einer Zunahme der Kunden um 51,8 Prozent auf 1,26 Millionen gewesen. Das sei deshalb besonders bemerkenswert, so der bcs, weil es in diesem Segment keine Expansion in neue Städte gab und auch die Operationsgebiete nicht ausgeweitet wurden.
Bei den stationsbasierten Anbietern stieg die Zahl der Kunden 2016 um 5,8 Prozent auf 455.000. Die gegenüber den Vorjahren niedrige Steigerungsrate ist vor allem auf die Insolvenz eines Anbieters und den Marktaustritt eines zweiten zurückzuführen. Bereinigt um diese Effekte wuchs die Zahl der Kunden um 11,6 Prozent. Die stationsbasierten Anbieter erschlossen durch ihre Expansion zudem 2016 insgesamt 60 Städte und Gemeinden neu für das CarSharing. bcs-Geschäftsführer Loose führt das unterschiedliche Kunden-Wachstum in beiden Marktsegmenten auch auf die sehr unterschiedliche Sichtbarkeit der Fahrzeuge für potenzielle Kunden zurück:
„Free-floating Fahrzeuge stehen zu einhundert Prozent im Straßenraum. Im stationsbasierten Bereich trifft das bisher nur auf einen kleinen Bruchteil der Fahrzeuge zu. Sie besser sichtbar zu machen, wäre verkehrspolitisch besonders bedeutsam. Denn stationsbasierte Fahrzeuge haben die höchste verkehrsentlastende Wirkung.“ Das Carsharinggesetz der Bundesregierung, das im März im Bundestag beraten wird, sieht Loose als einen bedeutenden Beitrag zur Lösung dieses Problems.
Das Carsharing-Gesetz soll es durch unterschiedliche Privilegierungsmöglichkeiten den Kommunen ermöglichen, rechtssicher Stellplätze im öffentlichen Straßenraum einzurichten. Vor allem Innenstädte und städtische Wohnquartiere sollen so von hohem Parkdruck und unnötigem Pkw-Verkehr entlastet werden. CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen, können reservierte Stellplätze zugewiesen werden. Für stationsunabhängige („free-floating“) Angebote können allgemein zugängliche CarSharing-Stellplätze ausgewiesen werden. Kommunen können zudem Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für CarSharing-Fahrzeuge beschließen. Wie eine Studie des Bundesverbands CarSharing kürzlich ergab, macht ein stationsbasiertes CarSharing-Fahrzeug in innenstadtnahen Wohnquartieren zwischen 7 und 19 Parkplätze frei. 78 Prozent der Kunden stationsbasierter Anbieter in diesen Stadtteilen besitzen kein eigenes Auto mehr. Knapp zwei Drittel ihrer Autos schafften die Kunden kurz vor der Anmeldung zum CarSharing oder während der CarSharing-Teilnahme ab. Der Bundesverband sieht daher CarSharing als wichtigen Bestandteil einer Mobilitätswende. Besonders eindrucksvoll war dieser Effekt der Studie zufolge bei den Kunden, die dank CarSharing ganz auf einen privaten Pkw verzichten konnten: 71 Prozent fuhren danach weniger Pkw, 40 Prozent nutzten öfter den öffentlichen Nahverkehr, 30 Prozent stiegen öfter aufs Fahrrad. Der Gesetzentwurf wird dem Bundesrat und danach zur parlamentarischen Beratung dem Bundestag zugeleitet. Der bcshofft, dass das Gesetz vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird und Anfang September 2017 in Kraft tritt. Allerdings, so Geschäftsführer Loose, können einige Regelungen des Gesetzes erst eingeschätzt werden, wenn die im Gesetz ermächtigten Verordnungen ebenfalls bekannt sind. Der bcs tritt deshalb für eine baldige Bekanntgabe der Verordnungstexte ein.
Das Wachstum der deutschen CarSharing-Flotten fiel 2016 – gemessen am Kundenwachstum – eher moderat aus. Insgesamt stieg die Zahl der CarSharing-Fahrzeuge um 6,8 Prozent auf 17.200 Fahrzeuge. Im stationsbasierten CarSharing fahren jetzt 9.400 Fahrzeuge (plus 3,3 Prozent). Im free-floating CarSharing sind es 7.800 Fahrzeuge (plus 11,4 Prozent). 530 dieser free-floating Fahrzeuge gehören zu stationsbasierten Anbietern, die free-floating und stationsbasiertes CarSharing in kombinierten Systemen aus einer Hand anbieten.
Deutliche Unterschiede zwischen free-floating CarSharing und stationsbasiertem CarSharing zeigen sich weiterhin bei der Zahl der Kunden pro Fahrzeug. Während diese Zahl im stationsbasierten Bereich nur leicht von 45,2 auf 48,4 anstieg, schnellte sie im free-floating Segment von 125,6 im Vorjahr auf jetzt 172,8 Kunden pro Fahrzeug in die Höhe. Dies zeigt, wie unterschiedlich die Systeme genutzt werden: Free-floating bedient vor allem die Nachfrage nach sehr kurzen innerstädtischen Fahrten. Mit stationsbasierten Fahrzeugen werden hingegen auch längere Fahrten, wie Ausflüge und Wochenendfahrten absolviert. Das senkt im stationsbasierten Bereich die Zahl der Kunden, die gemeinsam ein Fahrzeug nutzen können. Willi Loose formuliert seine Vision für die Zukunft: „Beide CarSharing-Varianten bieten den Kunden sehr unterschiedliche Leistungen. Gemeinsam bieten sie jedoch eindeutig mehr, als der private Pkw kann. An der flächendeckenden Bekanntheit der stationsbasierten Angebote müssen wir in Zukunft verstärkt arbeiten. Dann werden wir das volle Potenzial des CarSharing für die Verkehrswende in den Städten erschließen.“
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