„Höhe der Beihilfe begrenzt und den verfolgten Zielen angemessen„
Auf der Grundlage der obigen Erwägungen hat die Kommission die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt, da die Höhe der Beihilfe begrenzt und den verfolgten Zielen angemessen ist, wobei die durch die staatliche Unterstützung verursachte Wettbewerbsverzerrung möglichst gering gehalten wird.“
[note EURACTIV: Die Entscheidung der Kommission stieß auf scharfe Kritik bei Umweltverbänden und Politikern. „Österreich hat absolut kein Verständnis, wenn die EU-Kommission Subventionen für den Bau von Atomkraftwerken einfach als unbedenklich einstuft“, sagte Österreichs Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner der Nachrichtenagentur APA. Dies sei das „völlig falsche Signal“. Wien werde daher rechtliche Schritte prüfen „und gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof anrufen“, sagte der Vizekanzler. Österreich hatte 2015 bereits gegen Staatshilfen für den Ausbau des britischen Kernkraftwerks Hinkley Point C geklagt.
Einen „Kniefall der EU-Kommission vor der Atomlobby“ nannten Grünen im Bundestag die Brüsseler Entscheidung. Und Greenpeace Ungarn kündigte eine Klage gegen die Zulassung des Projekts an.
Greenpeace Energy-Vorstand Sönke Tangermann nannte den EU-Entscheid „höchst dubios“: „Schon wieder drückt Brüssel beide Augen fest zu, um das nukleare Prestigeprojekt von Viktor Orbán und Wladimir Putin durchzuwinken. Dabei erscheint auch die heutige Genehmigung höchst dubios. Ob Paks II tatsächlich für zwölf Milliarden Euro gebaut werden kann, wie Ungarn und Russland behaupten, ist höchst fraglich. EU-Sicherheitsstandards, die Entsorgung des Atommülls sowie eine zu erwartende Explosionen der Baukosten können in dieser Rechnung nur unzureichend eingepreist sein. Der ungarische Steuerzahler wird nicht nur den russischen Milliardenkredit zurückzahlen, sondern auch für sämtliche Preissteigerungen aufkommen müssen. Die staatlichen Subventionen dürften am Ende viel teurer werden, als jetzt von Ungarn veranschlagt und von Brüssel genehmigt. Und: Auch Deutschland wird von einem AKW Paks II betroffen sein. Hoch subventionierter Atomstrom aus Ungarn wird künftig den deutschen Energiemarkt verzerren – zum Nachteil von sauberem erneuerbarem Strom.“ Die ungarische Mitte-links-Oppositionspartei Demokratische Koalition kritisierte, das Projekt „steigert unsere Abhängigkeit von Russland und bürdet ungarischen Familien auf Jahrzehnte hinweg Schulden auf“.]
Hintergrund:
„In Artikel 2 Buchstabe c Euratom-Vertrag heißt es, die Mitgliedstaaten haben ‚die Investitionen zu erleichtern und, insbesondere durch Förderung der Initiative der Unternehmen, die Schaffung der wesentlichen Anlagen sicherzustellen, die für die Entwicklung der Kernenergie in der Gemeinschaft notwendig sind‘.
Gesondert davon schloss die Kommission im November 2016 das Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ab, das die Vereinbarkeit des Vorhabens zum Kernkraftwerk Paks II mit den EU-Auftragsvergabevorschriften betraf.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.38454 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfebeschlüsse informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.“
[note Solarify fällt auf:
1. „Ungarn hat nachgewiesen, dass die Maßnahme keine übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen auf dem ungarischen Energiemarkt bewirkt.“ Dieser Satz escheint allerhöchst zweifelhaft. Indes: Mäßige Verzerrungen? Kein Problem!
2. In der ersten Fassung der EU-Pressemitteilung (der EU-Kommission Brüssel) hieß es: „Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Investition in Bau des Kernkraftwerks Paks II in Ungarn“ – die aktualisierte Fassung (der EU-Vertretung in Deutschland, Berlin) lautete dann: „Kommission genehmigt Beihilfen für Kernkraftwerk Paks II in Ungarn“ – ein Schuft wer…]
->Quellen (zwei Fassungen):