Schuld ist „Wirtschaftlichkeitslücke“
Insgesamt 6.517 öffentlich zugängliche Ladepunkte – darunter 230 Schnellladepunkte – standen den Fahrern von Elektrofahrzeugen 2016 zur Verfügung – so eine 13seitige Antwort der Bundesregierung (18/11295) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11073) hervor. Die Zahlen mangels eigener Erhebungen vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der regelmäßig seine Mitgliedsunternehmen befragt. Zentrales Hemmnis beim Ausbau des Lade-Infrastrukturnetzes sei die Wirtschaftlichkeitslücke – so der parlamentseigene Pressedienst „heute im bundestag“.
E-Mobilität in Deutschland nicht angemessen Die Fragesteller hatten vor ihrem Fragenkatalog angemerkt: „Eine engmaschige, verlässliche und diskriminierungsfrei zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Marktdurchdringung der Elektromobilität. Im Gegensatz zu Ländern wie den Niederlanden und Norwegen, die als Vorreiter beim Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur gelten, ist der Ausbau in Deutschland der Entwicklung der Elektromobilität jedoch nicht angemessen, wie auch der jüngste Statusbericht zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge der Nationalen Plattform Elektromobilität konstatiert.“
Die Regierung rechnet damit, dass vor dem Hintergrund des Ziels von einer Million Elektrofahrzeugen 2020 insgesamt rund 7.000 öffentlich zugängliche Schnellladepunkte und 36.000 öffentlich zugängliche Normalladepunkte erforderlich sein werden. Als zentrales Hemmnis beim Ausbau des Ladeinfrastrukturnetzes benennt die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeitslücke, die durch die aktuelle Nachfragesituation und die hohen Anschaffungs- und Baukosten entstehe.
In der Vorlage verweist die Regierung auf die von von 2017 bis 2020 laufende BMVI-Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur, die auf den Aufbau eines öffentlich zugänglichen Ladenetzes in Deutschland abziele (-> solarify.eu/bmvi-startet-e-ladesaeulen-offensive). Mit ihren 300 Millionen Euro Fördermitteln ermögliche die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI im Rahmen der Fahrzeugbeschaffung die Förderung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Die Förderrichtlinie beinhaltet rund 30 Millionen Euro Fördermittel jährlich, wovon während der Laufzeit von 2015 bis 2019 etwa zwei bis drei Millionen Euro in den Aufbau von Ladeinfrastruktur geflossen seien. (hib/HAU)
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