Staatsregierung beschließt Verordnung über Gebote für Freiflächenanlagen
Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 07.03.2017 die Verordnung über Gebote für PV-Freiflächenanlagen beschlossen. Damit sei die Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich PV-Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten wieder an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen könnten, heißt es in der Pressemitteilung-Nr. 42/17 vom 09.03.2017. Damit erhöhten sich auch die Wettbewerbschancen in den Ausschreibungen und sicherten den weiteren Ausbau von Freiflächenanlagen in Bayern, heißt es weiter.
Das EEG 2017 räumt den Ländern erstmals die Möglichkeit ein, die Flächenkulisse für die Errichtung von Solaranlagen um Acker- und Grünlandflächen zu erweitern. Bayern hatte die Länderöffnungsklausel bei den Verhandlungen über das EEG 2017 durchgesetzt. Ohne die Erweiterung der Flächenkulisse wären PV-Freiflächenanlagen nur auf versiegelten Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen an Autobahnen und Schienenwegen sowie Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben förderfähig. Auf den geeigneten Flächen dieser Kategorien wurden in den letzten Jahren bereits in erheblichem Umfang Photovoltaikanlagen errichtet. Geeignete und kostengünstige Flächen unter dieser Kulisse werden in Bayern mittlerweile knapp.
Bayerns Energieministerin Ilse Aigner: „Die bisherigen Ausschreibungen für Photovoltaik-Anlagen haben gezeigt: Bei der aktuell beschränkten Gebietskulisse erfolgen Zuschläge vor allem an Anlagen auf Konversionsflächen in Ostdeutschland, die besonders wettbewerbsfähige Angebote abgeben können. Das wollen wir mit der Verordnung ändern“.
Welche PV-Freiflächenanlagen konkret gefördert würden, bestimme sich seit dem Frühjahr 2015 nach dem Ausgang von der Bundesnetzagentur durchgeführter wettbewerblicher Ausschreibungsverfahren. „Bereits an der zweiten Ausschreibungsrunde 2017 mit dem Gebotstermin 01.06.2017 können nun auch bayerische Projekte auf Acker- und Grünlandflächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten teilnehmen“, so Aigner.
Die Mitteilung wörtlich: „Um eine übermäßige Inanspruchnahme von landwirtschaftlich und naturschutzfachlich wertvollen Flächen zu verhindern, dürfen jährlich maximal dreißig Projekte auf Acker- und/oder Grünlandflächen in den konkreten Ausschreibungsrunden von der Bundesnetzagentur bezuschlagt werden. Ausgeschlossen sind zudem Flächen, die als Natura 2000-Gebiet festgesetzt oder Teil eines Biotops im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind. Aigner: ‚Es ist Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, die erneuerbaren Energien so landschaftsverträglich wie möglich auszubauen.'“
->Quelle: Bayerische Staatsregierung