EU lässt es nicht zu
Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat dem Bericht „Gericht lehnt Verkaufsverbot für Dieselautos ab“ von Martin Gropp in der FAZ zufolge vom 28.03.2017 einen Verkaufsstopp für Diesel-Autos mit zu hohem Stickoxid-Ausstoß abgelehnt. Die Richter fanden gleich zwei Argumente gegen das Verbot.
In den ersten beiden Monaten dieses Jahres hätten Behörden hierzulande nach Ansicht des BUND zu Unrecht rund 215.000 Diesel neu zugelassen. Die Naturschutzorganisation argumentiert, die Autos gefährdeten die Gesundheit der Bürger und hatte vor dem Verwaltungsgericht Schleswig beantragt, den Verkauf per einstweiliger Anordnung stoppen zu lassen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 lasse ein Verkaufsverbot nicht zu, daher bestehe kein Anspruch auf eine solche Forderung. Das Verwaltungsgericht das Kraftfahrt-Bundesamt nicht verpflichten, von geltendem EU-Recht abzuweichen. Der BUND prüfe nun rechtliche Schritte gegen die Entscheidung.
->Quelle: FAZ