BDEW zur neuen Ladesäulenverordnung: E-Auto laden ohne Vertragsbindung / Verschiedene Bezahloptionen
Die Bundesregierung hat am 29.03.2017 Änderungen an der Ladesäulenverordnung beschlossen. „Die Neuregelungen werden das Laden von Elektrofahrzeugen deutlich benutzerfreundlicher machen. E-Autos lassen sich künftig genauso flexibel laden wie Benziner. Das wird zusätzliche Nutzergruppen von der E-Mobilität überzeugen“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung laut BDEW-Pressemitteilung vom selben Tag.
„Fahrer sollen künftig flexibel alle öffentlichen Ladestationen nutzen können, auch wenn sie keinen Vertrag abgeschlossen haben. Der Betreiber eines Ladepunktes soll das punktuelle Aufladen des Elektrofahrzeugs an einer Ladesäule unentgeltlich, mittels Bargeld, eines gängigen kartenbasierten Bezahlsystems oder eines webbasierten Systems ermöglichen. SMS-Zahlung und andere Dienste können auf freiwilliger Basis zusätzlich angeboten werden. Auch die Menüführung zum Aufladen und Bezahlen muss mindestens in Deutsch und Englisch zur Verfügung stehen.
Ausnahmen sieht die Ladesäulenverordnung lediglich für kleine Ladepunkte mit einer Leistung von höchstens 3,7 Kilowatt vor. Auch bestimmte Steckervorgaben finden hier keine Anwendung. So sollen auch andere Elektrofahrzeuge, wie z.B. Elektroscooter oder Pedelecs unterstützt und das sogenannte ‚Laternenladen‘ gefördert werden.
„Solange nicht deutlich mehr Elektrofahrzeuge unterwegs sind, rechnen sich die öffentlichen Ladesäulen allerdings häufig nicht. Um diese Henne-Ei-Problematik aufzulösen, ist das Ladesäulen-Förderprogramm weiterhin enorm wichtig. Der zweite Förder-Aufruf muss jetzt schnellstmöglich erfolgen und ein deutlich größeres finanzielles Volumen haben, um den Ausbau zu beschleunigen“, so Kapferer.
->Quelle: bdew