Hendricks gegen Laufzeitverlängerung von Cattenom

Anfrage und Antwort im Wortlaut:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ 11604 – 18. 22.03.2017
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Markus Tressel, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11396 –
Grenznahes Atomkraftwerk Cattenom
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(Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 21. März 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.)

Vorbemerkung der Fragesteller

Die vier Reaktoren des französischen Atomkraftwerks (AKW) Cattenom liegen nur ca. elf Kilometer von der deutschen Grenze und weniger als 60 Kilometer von Saarbrücken und Trier entfernt. Im Umkreis von 100 Kilometern leben in Frankreich, Luxemburg, Belgien und Deutschland rund 4,5 Millionen Menschen, die voraussichtlich von einem Atomunfall in Cattenom betroffen wären. Vor dem Hintergrund der vom Betreiber geplanten weit über 40 Jahre hinausgehenden Betriebsdauer – aus Sicht der Fragesteller ein unverantwortlicher Überalterungsbetrieb –, eines von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in dieser Legislaturperiode in Auftrag gegebenen Gutachtens und von Besichtigungen der Anlage durch Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zuletzt im Februar 2017, haben sich Fragen ergeben. Da die Bundesregierung in derartigen AKW-Sicherheitsfragen von der Gesellschaft für Anlagen-und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH beraten wird, gehen die Fragesteller davon aus, dass die Antworten der Bundesregierung auf die nachstehenden Fragen auch die Kenntnisse der GRS umfassen.

1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im AKW Cattenom für die Reaktordruckbehälter-Notbespeisung nur ein Flutbehälter pro Reaktorblock existiert?

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist für die Notbespeisung des Reaktordruckbehälters (RDB) ein Behälter pro Block vorhanden.

2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im AKW Cattenom für die Dampferzeuger-Notbespeisung nur ein Vorratsbehälter pro Reaktorblock existiert?

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist für die Notbespeisung der Dampferzeuger ein Vorratsbehälter pro Block vorhanden.

3.  Welche sicherheitsrelevanten Einrichtungen im AKW Cattenom sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch vermascht und jeweils inwiefern (bei unvollständiger Kenntnis wird um Nennung zumindest der bekannten betreffenden Einrichtungen gebeten)?

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in einigen Systemen Vermaschungen auf den Saugseiten der Pumpen erkennbar, nicht jedoch auf den Einspeiseseiten. Eine detaillierte Bewertung ist seitens der Bundesregierung nicht möglich.

4.  Welche Block-gemeinsamen Funktionen bzw. zu den Blöcken 2 bis 4 gehörenden Funktionen/Einrichtungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im AKW Cattenom von Block 1 aus wahrgenommen/gesteuert, und welche Block-gemeinsamen Einrichtungen befinden sich nach ihrer Kenntnis in Block 1? Kann sie zum Beispiel bestätigen, dass die betriebliche Kühlwasserreinigung aller vier Blöcke von Block 1 aus gesteuert wird?

Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu Funktionen bzw. Einrichtungen, die blockübergreifend wahrgenommen bzw. gesteuert werden, vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind gemeinsame betriebliche Systeme zur Kühlwasserreinigung vorhanden. Es ist jedoch nicht bekannt, von welchem Block aus diese gesteuert werden.

5.  Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im AKW Cattenom die Kühlwasservorratsbehälter (SER) nicht für seismische Einwirkungen qualifiziert sind?

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Kühlwasservorratsbehälter (SER) nicht für seismische Einwirkungen qualifiziert.

6. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im AKW Cattenom die für die Notstromversorgung vorhandenen Gasturbinen (TAC) nicht für seismische Einwirkungen qualifiziert sind?

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Notstands-Notstrom-Turbinen („TAC“) nicht für seismische Einwirkungen qualifiziert.

7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im AKW Cattenom die Druckentlastung des Containments nicht für seismische Einwirkungen qualifiziert ist? Kann sie insbesondere bestätigen, dass im AKW Cattenom die betreffenden Sandfilter nicht für seismische Einwirkungen qualifiziert sind?

Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Einrichtungen der Druckentlastung des Containments einschließlich der Sandfilter nicht für seismische Einwirkungen qualifiziert.

8.  Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das AKW Cattenom nicht gegen das 10.000-jährige Hochwasser ausgelegt ist?

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Anlage Cattenom für ein 1.000 jähriges Hochwasser zusätzlich mit einer Sicherheitsmarge von 15 Prozent ausgelegt.

9.  Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das AKW Cattenom explizit gegen den Absturz eines Kleinflugzeugs der Größenordnung einer Cessna ausgelegt wurde?

Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Anlage Cattenom gegen den Absturz kleinerer Zivilflugzeuge ausgelegt.

10.  Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die von der französischen Atomaufsichtsbehörde ASN als „Hardened Safety Core“ bezeichneten und geforderten Nachrüstungen jenseits der Sicherheitsebene 3 angesiedelt sind?

Am 21. Januar 2014 hat die französische atomrechtliche Aufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) für alle in Betrieb stehenden Atomkraftwerke Beschlüsse für die Umsetzung eines Post-Fukushima „Hardened Safety Core“ verabschiedet. Die darunter geforderten Maßnahmen sollen das vorhandene französische gestaffelte Sicherheitskonzept gegen die in der Auslegung nicht berücksichtigten naturbedingten Ereignisse verstärken. Es umfasst Maßnahmen, die nach dem französischen Regelwerk den Sicherheitsebenen 3 bis 5 zuzuordnen sind.

11.  Kann die Bundesregierung bestätigen, dass im AKW Cattenom für die Nachkühlkette weiterhin keine diversitäre Wärmesenke zur Verfügung steht?

Nach Kenntnis der Bundesregierung können die Blöcke des Atomkraftwerkes Cattenom für auslegungsüberschreitende Ereignisse über den Mirgenbachsee als Wärmesenke gekühlt werden.

12.  Welche Auslegungsmerkmale des AKW Cattenom sind aus Sicht der Bundesregierung sicherheitstechnisch besonders relevant und/oder werden von ihr gegenüber der ASN in besonderem Maße thematisiert?

Eine umfassende Analyse der sicherheitstechnischen Auslegungsmerkmale des Atomkraftwerks Cattenom wird im Rahmen der periodischen Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt und von der zuständi gen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde ASN bewertet. Ergebnisse und die sich daraus ergebenden Maßnahmen werden im Rahmen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) diskutiert. Gegenstand aktueller Gespräche ist auch die Realisierung der Maßnahmen, die aus dem durchgeführten PostFukushima-Stresstest abgeleitet wurd en, insbesondere die Umsetzung des „Hardened Safety Core“.

13.  Welche Gespräche haben in den letzten zwei Jahren zwischen wem/auf welcher Ebene zwischen der Bundesregierung und französischen Stellen zur Laufzeit oder Stilllegung des Atomkraftwerks Cattenom stattgefunden (Datum, Personen und Inhalt des Gespräches bitte erläutern)?

Im Rahmen von Gesprächen auf verschie denen Ebenen wurde auch die Laufzeit des AKW Cattenom thematisiert. Darüber hinaus hat sich die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks auch in einem Briefwechsel gegenüber der französischen Umweltministerin Royal gegen weitere Laufzeitverlängerungen am Standort Cattenom ausgesprochen.

->Quellen: