Auftrag der Umweltministerkonferenz
Das Bundesumweltministerium setzt einen Auftrag der Konferenz der Landesumweltminister um und lässt prüfen, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Urananreicherung und Brennelemente-Produktion in Deutschland stillgelegt werden können. Dazu hat das BMUB am 31.03.2017 ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Klar ist: Das Atomgesetz und das Europarecht bieten keine Handhabe, die Lieferung von Brennelementen ins Ausland zu unterbinden, solange die Kernbrennstoffe dort nicht missbräuchlich verwendet werden, etwa als Waffen oder zu terroristischen Zwecken. Es kommt vor, dass die Rechtslage nicht alles zulässt, was man politisch für wünschenswert und richtig hält. Eine Regierung bleibt jedoch an Recht und Gesetz gebunden. Eine Schließung der Uranfabriken wäre deshalb der einzige Weg, den Export von Brennelementen zu verhindern. Darum lassen wir diese Option nun rechtlich prüfen.“
Mit dem Atomausstieg sei 2011 parteiübergreifend zwar die Abschaltung von Atomkraftwerken beschlossen worden, aber nicht das Ende der Produktion von Kernbrennstoffen. Solange aber Kernbrennstoffe in Deutschland produziert werden, werden die Behörden auch Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen.
[note Es geht hierbei vor allem um die umstrittenen Brennelemente-Lieferungen für die belgischen Schrottmeiler Doel und Tihange.]Bei den Exportgenehmigungen für Brennelemente handelt es sich um sogenannte „gebundene Genehmigungen“, die nicht versagt werden können, wenn der Antragsteller die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Dass es für die Bundesregierung in dieser Frage keine Spielräume gibt, belegte ein erst kürzlich veröffentlichtes ausführliches Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Wolfgang Ewer im Auftrag des BMUB.
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